Die berliner Politik in der Pflicht
Berlin, 29. Mai 2024
Die Organisatoren des AD-Spielplans luden zu einer Podiumsdiskussion über barrierefreies Theater, speziell für blinde und sehbehinderte Menschen. Ein Projekt, das es in der Hauptstadt seit 2019 gibt.
Diese Diskussion mit Politiker der Landesregierung wurde im Roten Salon der Volksbühne abgehalten.
Aber wie lange wird es Theater mit Audiodeskription in Berlin noch geben?
Bisher hat die Lotterie-Stiftung Berlin das AD-Projekt finanziert. Doch die Förderung ist zum 31. Mai 2024 ausgelaufen.
Gott sei Dank hat sich die CDU-geführte Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt bereit erklärt, dass Projekt nun bis Ende 2024 aus Mitteln der Projektförderung fortzuführen. Doch was wird 2025 und danach?
Darum ging es in der Diskussion. Neben den Diskutanten auf der Bühne waren Betroffene von den Blindenvereinen ABSV und Pro Retina vor Ort. Die Zuhörer konnten in zwei Runden Fragen stellen.
Moderation: Lavinia Knop-Walling und Projektleiterin Imke Baumann
Gäste:
Peer Mock-Stümer (Vorsitzender des Kulturausschusses im Abgeordnetenhaus, CDU)
Melanie Kühnemann-Grunow (Sprecherin für Kultur der SPD Fraktion)
Daniel Wesener (Sprecher für Kulturfinanzierung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Christina Schulz (Intendantin des Theaters an der Parkaue)
Dr. Bernd Schmidt (Intendant des Friedrichstadt-Palastes)
Thomas Fehrle (Geschäftsführender Direktor der Deutschen Oper Berlin)
Joachim Günzel (Vorsitzender des ABSV)
Es wurde gut diskutiert. Die anwesenden Politiker erhielten einen guten Einblick über die Theaterbesuche von blinden Menschen. Sie zeigten sich sehr interessiert und willig, dieses Projekt weiterführen zu wollen und sogar permanent zu verstetigen. Anscheinend haben sie die Problematik begriffen und denken lösungsorientiert – besonders die aktuell in Berlin regierenden Landespolitiker. Im gerade beschlossenen Haushalt ist jedoch beispielsweise kein Geld für Audiodeskription vorgesehen und solche Maßnahmen der kulturellen Teilhabe sind auch nicht einklagbar. Wie überhaupt die Existenz von Kulturangeboten nur eine freiwillige Leistung ist. Einwände aus dem Publikum, dass es die UN-Behindertenrechts-Konvention, das Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz, Bundesteilhabegesetz und andere Diskriminierungsgesetze gibt und die Blinden auf dieser Grundlage ein Recht auf Teilhabe haben, wurden mit dem Hinweis verneint, das seien alles Gesetze ohne individuellen Rechtsanspruch. Sprich: Da steht nirgends drin, dass Blinde ein gesetzliches Recht auf Theaterbesuche mit Audiodeskription haben. Also sind das alles „schöne Gesetze fast ohne Wert“!
Die Politiker vermittelten den Eindruck, als ob sie das Anliegen verstanden haben und sich einigermaßen in blinde Theaterbesucher hinein versetzen können und ihre Politik vielleicht dahingehend ändern werden. Doch die blinden Besucher waren skeptisch. Erst wenn das Audiodeskriptions-Projekt zukünftig als stetiges Mittel in die Haushaltsplanungen einfließt und immer weiter geht, wird offenkundig, dass die Politik es verstanden hat. Sonst war es nur ein leuchtendes Strohfeuer. Die Landesregierung und die Kulturverwaltung müssen nun beweisen, dass ihnen blinde Menschen nicht egal sind, und sie mehr können als schöne Reden schwingen.
Bericht: Hans Peter Sperber
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