Januar, 2022

  1. Autohaus König festigt und erweitert die Führungsebene

    Januar 31, 2022 by PM-Ersteller

    Die Autohaus-Gruppe peilt mit digitalen Vertriebsstrukturen 45.000 verkaufte Einheiten in 2022 an

    BildStefanie Bartoeck erhält Einzelprokura, wodurch sie allein vertretungsberechtigt handeln kann. Frau Bartoeck verantwortet in der Autohaus König Markenwelt das Stellantis Gesamtportfolio im Vertrieb und der strategischen Ausrichtung. Unter ihrer Führung wurden im letzten Jahr über alle vertretenen FCA Marken 6.000 Einheiten verkauft.

    „Wir haben für 2022 großartige Projekte in der Umsetzung auf deren zeitnahe Realisierung ich mich sehr freue. Besonders im Digitalvertrieb und Kundenkontakt werden wir jetzt mit Siebenmeilenstiefeln die Visionen unseres Geschäftsführers Dirk Steeger Wirklichkeit werden lassen. Hierbei helfen uns fundierte Erfahrungswerte aus vergangenen erfolgreichen Online Vertriebs-Kooperationen mit Amazon, Lidl, MediaMarkt, Saturn und Netto“ sagt Stefanie Bartoeck.

    Dirk Schumacher erhält Prokura erteilt. Als CMO verantwortet er zusätzlich den Aufbau des Geschäftsfeldes „Das digitale Autohaus“. 

    „Die ganzheitliche Transformation von analogen Autohaus Vertriebs- und Kundenkontakt-Prozessen in digitale Strukturen ist herausfordernd. Es gibt keine Vorlagen für ein Projekt in der von uns angepeilten Größenordnung. Genau diese Herausforderung reizt mich an diesem Job. Ich danke unserer Geschäftsführung für ihren unternehmerischen Mut der jetzt aus Visionen Wirklichkeit werden lässt, und freue mich über das in meine Person gesetzte Vertrauen,“ sagt Dirk Schumacher.

    Die Autohaus Gotthard König GmbH peilt in diesem Jahr 45.000 verkaufte Fahrzeuge an.

    Autohaus Gotthard König GmbH. Mobilität im Mittelpunkt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Autohaus Gotthard König GmbH
    Herr Dirk Schumacher
    Kolonnenstr. 31
    10829 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 0160-5509085
    web ..: http://www.autohaus-koenig.de
    email : dirk.schumacher@autohaus-koenig.de

    Autohaus Gotthard König GmbH:
    Das Autohaus Gotthard König GmbH ist ein Familienunternehmen und blickt auf eine 56-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Heute ist die Autohaus Gotthard König GmbH der größte Renault-Vertragshändler und Dacia-Partner in Deutschland. Seit 2016 ist das Autohaus auch offizieller Vertragshändler für die Marken Jeep und Fiat. Anfang 2017 wurde zusätzlich Alfa-Romeo in das Produktportfolio aufgenommen. Anfang 2018 richtete sich das Unternehmen zunehmend als Anbieter für Mobilitätslösungen aus und erweiterte den Vertrieb um Motor-Roller der Marken Vespa und Piaggio. Seit 2019 ist die Autohaus-Gruppe als offizieller KIA Vertragshändler an vier weiteren Standorten vertreten, und mit Start in das Jahr 2022 Vertriebspartner für die Marke Suzuki. In den aktuell 60 Standorten in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hamburg arbeiten 1.158 Angestellte, weitere Filial-Neueröffnungen sind in Vorbereitung und geplant.

    Pressekontakt:

    Autohaus Gotthard König GmbH
    Herr Dirk Schumacher
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    10829 Berlin

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  2. „Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!“

    Januar 31, 2022 by PM-Ersteller

    DGHS kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Strasser/Castellucci et.al.

    DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kritisiert scharf den am 27.1.2022 von einer fraktions-übergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe als nicht verfassungsgemäß. „Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert.“ Dieses Recht, über das eigene Leben zu verfügen und dafür Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird, war im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt worden.

    Damals wurde das bis dahin kurzzeitig (von Dezember 2015 bis Februar 2020) geltende Strafgesetz zu Fall gebracht, das nur Einzelfälle unter bestimmten Voraussetzungen tolerierte. „Zurzeit ist die alte Rechtslage wie vor 2015 wieder hergestellt. Eine Mehrheit der Menschen wünscht sich die Möglichkeit eines Notausganges, der nach klaren Kriterien beschritten werden kann, selbst wenn man ihn dann doch nicht benötigt“, sagt Roßbruch. Daher fordert er: Es darf kein neues Strafgesetz geben, das die Helfenden kriminalisiert. Es darf keine Pflicht zur Beratung geben, wo keine Beratung gesucht wird. Es darf keine pauschalen gesetzlichen Wartefristen geben. Es darf keine Verpflichtung geben, zwei psychiatrische Untersuchungen nachweisen zu müssen. „Denn zum einem werden die Suizidwilligen nur sehr schwer einen Psychiater finden, der ihnen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu einem Suizid attestiert. Zum andern herrscht in großen Teilen der Psychiatrie noch die überkommene Einstellung vor, dass Suizidabsichten fast ausschließlich einen pathologischen Charakter aufweisen“, so Roßbruch.

    Seitdem das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 ausdrücklich festgestellt hat, dass der Weg zum assistierten Suizid nicht verunmöglicht werden darf, finden wiederholt organisierte Freitodbegleitungen in Deutschland statt. Diese werden beispielsweise von der DGHS vermittelt bzw. von anderen Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt. Roßbruch betont: „Sorgfaltskriterien und Transparenz sind dabei elementar. Nur wenn das Thema nicht erneut in eine Grauzone geschoben wird, kann Missbrauch jedweder Art vorgebeugt werden. Das ist im Sinne der betroffenen Menschen und hoffentlich auch der Politik.“

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
    Herr Johannes Weinfurter
    Kronenstr. 4
    10177 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 0 30/2 12 22 33 70
    web ..: http://www.dghs.de
    email : presse@dghs.de

    Pressekontakt:

    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
    Frau Wega Wetzel M. A.
    Kronenstr. 4
    10117 Berlin

    fon ..: 0 30/21 22 23 37-22
    web ..: http://www.dghs.de
    email : presse@dghs.de


  3. Den passenden Interessenten fürs Mehrfamilienhaus finden

    Januar 31, 2022 by PM-Ersteller

    Die Experten von Marquardt Immobilien übernehmen die Suche nach einem geeigneten Käufer

    Für ein Mehrfamilienhaus, das verkauft werden soll, kommen verschiedene Zielgruppen infrage. Neben Privatpersonen handelt es sich dabei um Bauträger oder Investoren. Vertriebsleiterin Sylvia Gairing und ihre Kollegen von Marquardt Immobilien aus Herrenberg ermitteln die passende Zielgruppe, stellen die entsprechenden Kontakte her und verkaufen das Mehrfamilienhaus zu einem angemessenen Preis.

    „Jemand, der ein Mehrfamilienhaus für seine private Altersvorsorge kauft, hat andere Voraussetzungen an die Immobilie als ein Bauträger oder ein Investor“, weiß Sylvia Gairing. Während für eine Privatperson gegebenenfalls der Zustand des Mehrfamilienhauses, die Optik sowie die Anzahl der vermieteten Wohnungen eine Rolle spielen, sind für Bauträger und Investoren andere Kriterien entscheidend. Zu diesen zählen unter anderem die Rendite, die weiteren Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks sowie die Infrastruktur vor Ort. „Damit ein Objekt für Bauträger und Investoren von Interesse ist, muss die Stadt oftmals über eine entsprechende Größe, attraktive Geschäfte sowie eine gute Verkehrsanbindung verfügen“, erklärt Sylvia Gairing.

    Sie und ihre Kollegen führen vor dem Mehrfamilienhausverkauf nicht nur eine professionelle Wertermittlung durch, sondern sie finden für Eigentümer auch den passenden Kaufinteressenten. Dabei greifen sie auf persönliche Kontakte zu Privatpersonen, Bauträgern und Investoren zurück. Außerdem verhandeln sie auf Wunsch mit diesen. Als Vorteil erweist sich dabei das umfangreiche Know-how der Immobilienmakler aus Herrenberg. Als solche sind sie bestens mit den Verhandlungsargumenten der Kaufinteressenten vertraut. Aufgrund ihrer Kenntnisse des regionalen Immobilienmarkts können sie aktuelle Entwicklungen zudem stets berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel entscheidend, wenn eine Verbesserung der Infrastruktur vor Ort zu erwarten ist. Denn ist dies der Fall, lässt sich oftmals ein höherer Verkaufserlös für die Immobilie erzielen.

    Eigentümer, die ihr Mehrfamilienhaus mit der Hilfe der Immobilienmakler aus Herrenberg verkaufen möchten, können sich kostenlos und unverbindlich von diesen beraten lassen. Sie sind unter der Rufnummer (07032) 955 75 60 erreichbar.

    Weitere Informationen zum Thema oder zu Wohnungsverkauf Böblingen, Wohnung verkaufen Böblingen mehr sind auf https://www.immobilien-marquardt.de zu finden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Marquardt Immobilien GmbH + Co.KG
    Frau Sylvia Gairing
    Spitalgasse 4
    71083 Herrenberg
    Deutschland

    fon ..: 07032 95575-60
    fax ..: 07032 95575-61
    web ..: https://www.immobilien-marquardt.de/
    email : willkommen@immobilien-marquardt.de

    Seit 1993 bietet Marquardt BPI Projektentwicklung, Baudienstleistungen und Immobilien in Herrenberg und der gesamten Region Böblingen an und blickt damit auf eine langjährige Erfolgsgeschichte zurück. Auf dieser Grundlage setzt sich der Geschäftsbereich von Marquardt Immobilien für den Verkauf von attraktiven Neubau- und Bestandsimmobilien ein.

    Die Experten von Marquardt Immobilien unterstützen ihre Kunden mit großem Know-How und einem Rundum-Sorglos-Service vom Erstkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss, also dem Verkauf einer Immobilie. Dazu stehen die Mitarbeiter von Marquardt Immobilien immer in engem Kontakt mit ihren Kunden und gehen sensibel auf die individuellen Bedürfnisse ein.

    Pressekontakt:

    wavepoint GmbH & Co. KG
    Frau Maren Tönisen
    Bonner Straße 12
    51379 Leverkusen

    fon ..: 0214 / 70 79 011
    web ..: https://www.wavepoint.de
    email : info@wavepoint.de


  4. Recht auf schnelles Internet erfordert ausreichend Bandbreite

    Januar 31, 2022 by PM-Ersteller

    Die IfKom fordern eine Erhöhung der von der BNetzA vorgeschlagenen Mindestwerte für die Übertragungsgeschwindigkeiten eines Internetanschlusses.

    Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) hält in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Mindest-Datenübertragungsraten eines Internetanschlusses für nicht ausreichend.

    Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht einen Anspruch der Endnutzer auf einen schnellen Internetzugang vor. Damit wird das Ziel der flächendeckenden Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen verfolgt, um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe für jeden sicherzustellen. Die konkreten Anforderungen sind bis 1. Juni 2022 durch die Rechtsverordnung festzulegen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nunmehr die Mindestwerte für einen solchen Universaldienst im Rahmen einer Konsultation zur Diskussion gestellt.

    Die IfKom halten die von der BNetzA vorgeschlagenen Mindest-Datenübertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download sowie 1,3 Mbit/s im Upload für deutlich zu gering. Als Obergrenze für die Latenz gibt die BNetzA einen Wert von 150 Millisekunden an. Im Rahmen der Konsultation begründet der Ingenieurverband IfKom gegenüber der BNetzA, warum diese Mindestwerte nicht ausreichend sein können, aber auch, welche Fehlschlüsse aus den zugrunde gelegten Gutachten gezogen wurden.

    Die IfKom fordern in ihrer Stellungnahme eine Mindest-Datenübertragungsrate im Download von 25 Mbit/s und im Upload von 5 Mbit/s. Die IfKom empfehlen weiterhin, Unternehmen, die zu einem Ausbau eines von der BNetzA als unterversorgt bestimmten Gebietes verpflichtet werden, durch geeignete Maßnahmen von wirtschaftlich nachteiligen Folgen freizustellen. Die entsprechenden Bestimmungen des TKG sind zu überarbeiten.

    Aus Sicht der IfKom ist es unverständlich, warum sich die BNetzA auf ein Gutachten stützt, das sogar nach eigenen Angaben nicht die gleichzeitige Nutzung des Internetanschlusses von mehreren Personen im selben Haushalt berücksichtigt. Sich nur auf Übertragungswerte für Einpersonen-Haushalte zu stützen, ist jedoch realitätsfern, denn laut amtlicher Statistik leben in über 57 Prozent aller Haushalte mehr als eine Person. Es ist gerade in der Zeit von Home-Office, Home-Schooling und beruflichen Teleheimarbeitsplätzen häufig der Fall, dass mehrere Personen einen Internetanschluss gleichzeitig nutzen.

    Kritisch ist daher auch die Uploadgeschwindigkeit zu bewerten. Für die IfKom ist es nicht akzeptabel, wenn bei einem Mindestwert für den Upload von 1,3 Mbit/s zeitgleich keine zwei Videokonferenzen in Standardqualität (SD) durchgeführt werden können. Diese Feststellung ist sogar in dem von der BNetzA angeführten Gutachten zu finden, wird von ihr aber offensichtlich ignoriert oder in Kauf genommen. Selbst das Übertragen von Dateien würde zu einer Geduldsprobe werden. Bei einer Dateigröße von beispielsweise 100 Mbyte (also 800 Mbit) nimmt ein Upload bereits gut 10 Minuten in Anspruch.

    Die von den IfKom vorgeschlagenen Mindest-Datenübertragungsraten von 25 Mbit/s (Download) und 5 Mbit/s (Upload) werden derzeit i. d. R. mit den im Markt angebotenen Produkten 50 Mbit/s (Download) und 5 Mbit/s (Upload) erzielt bzw. übertroffen. Den Netzbetreibern sollte es jedoch überlassen bleiben, ein geeignetes neues Produkt zu provisionieren.

    Nach Auffassung der IfKom sollte zudem das TKG angepasst werden. Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau im Wettbewerb sehen die IfKom zwar keine Auswirkungen durch die Festlegung von Mindestwerten. Stellt dagegen die BNetzA ein Gebiet als unterversorgt fest, sollte die Verpflichtung eines Unternehmens zum Ausbau nach Meinung der IfKom erst in Frage kommen, nachdem die Kommune das betreffende Gebiet in einem Förderverfahren erfolglos ausgeschrieben hat. Ein verpflichteter Netzbetreiber muss zudem hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen eines von der BNetzA vorgegebenen Ausbaus voll umfänglich entschädigt werden.

    Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation fordert von der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der vorgeschlagenen Mindestwerte für die Übertragungsgeschwindigkeiten eines Internetanschlusses, damit die nach der EU-Richtlinie 2018/1972 beabsichtigte uneingeschränkte soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Verbraucher durch die Bereitstellung eines Universaldienstes sichergestellt wird.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
    Herr Heinz Leymann
    Castroper Str. 157
    44357 Dortmund
    Deutschland

    fon ..: 0231 93699329
    web ..: http://www.ifkom.de
    email : info@ifkom.de

    Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

    Pressekontakt:

    IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
    Herr Heinz Leymann
    Castroper Str. 157
    44357 Dortmund

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  5. GRUNDUM Immobilien GmbH als Top-Immobilienmakler ausgezeichnet

    Januar 31, 2022 by PM-Ersteller

    Bei der diesjährigen Auswahl von des Fachmagazins Bellevue wurde GRUNDUM Immobilien als einer der besten Immobilienmakler ausgezeichnet

    BildViele streben danach, aber nur ein Bruchteil wird prämiert: ein Top-Immobilienmakler mit Auszeichnung. Das Fachmagazin Bellevue, Europas größtes Immobilien-Magazin, vergibt jährlich den Titel „Best Property Agent“ an besonders qualitativ hochwertige Immobilienmakler.

    Claudio Bonelli, Geschäftsführer von GRUNDUM Immobilien, freut sich über die Auszeichnung: „Das Gütesiegel als einer der besten Immobilienmakler Wiesbaden und Immobilienmakler Mainz freut mich besonders, da nicht nur ich, sondern das komplette Team von Immobilienmakler über die Marketingverantwortlichen bis hin zu den Werkstudentinnen jederzeit für das Wohle unsere Kunden arbeiten, um den bestmöglichsten Service im Immobilienbereich zu garantieren. Da die Qualität unserer Dienstleistungen beim Verkauf und Kauf von Immobilien nachhaltig bewertet wird, sind wir weiterhin auf dem richtigen Weg und macht mich sehr stolz!“

    GRUNDUM Immobilien GmbH erfüllt die Auswahlkriterien und wurde für kompetente Beratung, langjährige Erfahrung und umfangreiche Marktkenntnis ausgezeichnet.

    Über GRUNDUM Immobilien:
    Claudio Bonelli ist aktiv als Immobilienmakler seit zwanzig Jahren. Mit Büros in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz agiert die Maklerfirma weitläufig und zugleich lokal. Die Immobilienberater/innen organisieren die Vermietung und den Verkauf von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Renditeobjekten und Gewerbeimmobilien. Dabei legt das traditionelle Unternehmen Wert auf Zuverlässigkeit, Perfektion, Ehrlichkeit und Engagement. Mit dem (G)rundum-Sorglos-Paket betreuen sie Ihre Immobilien und erarbeiten damit das für Sie beste Ergebnis. Profitieren Sie von diesem Partner in Ihrer Nähe.
    Alle weiteren Informationen finden Sie auf www.grundum.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    GRUNDUM Immobilien GmbH
    Herr Claudio Bonelli
    Martinstraße 15
    65189 Wiesbaden
    Deutschland

    fon ..: 0611974514140
    web ..: http://grundum.de
    email : info@grundum.de

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

    Pressekontakt:

    GRUNDUM Immobilien GmbH
    Herr Claudio Bonelli
    Martinstraße 15
    65189 Wiesbaden

    fon ..: 0611974514140
    web ..: http://grundum.de
    email : info@grundum.de