Juni, 2024

  1. Kodiak schließt erweiterte Privatplatzierung von 6,9 Mio. $ ab

    Juni 21, 2024 by PM-Ersteller

    DIESE PRESSEMITTEILUNG DARF NICHT AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER IN DEN USA VERBREITET WERDEN.

    21. Juni 2024 – Vancouver (British Columbia) / IRW-Press / Kodiak Copper Corp. (das Unternehmen oder Kodiak) (TSX-V: KDK, OTCQB: KDKCF, Frankfurt: 5DD1) gibt heute bekannt, dass es seine nicht vermittelte Privatplatzierung (das Angebot), die am 4. Juni 2024 bekannt gegeben und am 6. Juni 2024 erweitert wurde, nun abgeschlossen hat.

    Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 5.303.723 Charity-Flow-through-Einheiten (Charity-FT-Einheiten) zu einem Preis von 0,79 $ pro Charity-FT-Einheit, 1.293.000 Stammaktieneinheiten (die HD-Einheiten) zu einem Preis von 0,47 $ pro HD-Einheit und 3.841.015 Flow-through-Aktien (die FT-Aktien) zu einem Preis von 0,54 $ pro FT-Aktie (Bruttoeinnahmen von 6.871.799 $) verkauft. Chris Taylor, Chairman von Kodiak, CEO Claudia Tornquist und bestimmte andere Insider des Unternehmens beteiligten sich am Angebot.

    Claudia Tornquist, President und CEO von Kodiak, sagte: Es gab eine beträchtliche Nachfrage nach dieser Finanzierung seitens der bestehenden Aktionäre von Kodiak, denen ich für ihre kontinuierliche Unterstützung meinen Dank aussprechen möchte. Ich freue mich auch, einige starke neue Investoren, einschließlich mehrerer renommierter, langfristig orientierter institutioneller Investoren, als Aktionäre von Kodiak willkommen zu heißen. Kodiak ist nun vollständig für das Explorationsprogramm 2024 bei seinem Projekt MPD finanziert, wo die Feldsaison bereits begonnen hat und zwei Bohrgeräte im Einsatz sind. Angesichts einer Reihe vielversprechender Ziele, die zurzeit erprobt werden, können sich unsere Aktionäre auf zahlreiche Ergebnisse freuen, die im Sommer beginnen und sich über den Herbst und Winter erstrecken werden.

    Jede Charity-FT-Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine Stammaktie) und einem halben Warrant auf den Erwerb einer Stammaktie (jeder ganze Warrant ein Charity-FT-Warrant), die beide als Flow-through-Aktien (im Sinne von Unterabschnitt 66(15) des Income Tax Act (Canada) (der Tax Act) erachtet werden. Jede HD-Einheit besteht aus einer Non-Flow-through-Stammaktie und einem halben Non-Flow-through-Warrant auf den Erwerb einer Stammaktie (jeder ganze Warrant ein Warrant). Jede FT-Aktie gilt als Flow-through-Aktie (im Sinne von Unterabschnitt 66(15) des Tax Act).

    Jeder Charity-FT-Warrant und jeder Warrant, der im Rahmen des Angebots ausgegeben wurde, berechtigt ihre Inhaber, innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach dem Abschlussdatum eine Non-Flow-through-Stammaktie zu einem Ausübungspreis von 0,65 $ zu erwerben. Falls der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens nach Ablauf der Halteperiode an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen bei oder über 0,95 $ an der TSX Venture Exchange (die TSX-V) liegt, kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach dem Eintreten eines solchen Ereignisses die Inhaber der Charity-FT-Warrants und der Warrants außerdem darüber informieren, dass das Verfalldatum der Charity-FT-Warrants und der Warrants auf das Datum 30 Tage nach dieser Information vorgezogen wird, wobei alle nicht ausgeübten Charity-FT-Warrants und Warrants nach diesem Zeitraum automatisch verfallen.

    Die Nettoeinnahmen aus dem Verkauf der HD-Einheiten werden als Betriebskapital sowie zu allgemeinen Unternehmenszwecken verwendet werden. Das Unternehmen wird einen Betrag in Höhe der Bruttoeinnahmen, die es aus dem Verkauf der Charity-FT-Einheiten und der FT-Aktien eingenommen hat, gemäß den Bestimmungen des Tax Act verwenden, um bis 31. Dezember 2025 qualifizierte kanadische Explorationsausgaben zu tätigen, die als Flow-through-Bergbauausgaben für kritische Mineralien gemäß der Definition im Tax Act gelten (die qualifizierten Ausgaben), die mit den Projekten des Unternehmens in British Columbia in Zusammenhang stehen, und um per 31. Dezember 2024 auf alle qualifizierten Ausgaben zugunsten der Zeichner der Charity-FT-Einheiten und FT-Aktien zu verzichten. Sollten die qualifizierten Ausgaben von der Canada Revenue Agency reduziert werden, wird das Unternehmen jeden Zeichner von Charity-FT-Einheiten und FT-Aktien für alle zusätzlichen Steuern entschädigen, die von diesem Zeichner zu bezahlen sind, weil das Unternehmen nicht wie vereinbart auf die qualifizierten Ausgaben verzichtet hat.

    Die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag, die am 22. Oktober 2024 endet (die Haltefrist). Das Angebot unterlieg weiterhin der endgültigen Genehmigung durch die TSX-V.

    Insider des Unternehmens haben insgesamt 338.200 FT-Einheiten gezeichnet. Die Beteiligung von Insidern am Angebot stellt eine Transaktion mit einer nahestehenden Partei gemäß der Policy 5.9 der TSX-V und Multilateral Instrument 61-101 – Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (MI 61 101) dar. Das Unternehmen beruft sich auf die in den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) von MI 61-101 genannten Ausnahmen von den formellen Anforderungen hinsichtlich einer Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre in Bezug auf die Beteiligung nahestehender Parteien am Angebot, da weder der marktgerechte Wert der Transaktion (gemäß der Definition von MI 61-101), noch der marktgerechte Wert der Vergütung für die Transaktion, sofern sie die nahestehenden Parteien betrifft, 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens (gemäß der Definition von MI 61-101) überstieg.

    Das Unternehmen zahlte an qualifizierte Vermittler (die Vermittler), die Zeichner für das Angebot vermittelt haben, Vermittlungsprovisionen in Höhe von 6 % der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von FT-Aktien und HD-Einheiten an die von diesen Vermittlern vermittelten Zeichner. In Zusammenhang mit dem Abschluss des Angebots zahlte das Unternehmen an unabhängige Vermittler gemäß den Bestimmungen der TSX-V und dem geltenden Wertpapierrecht Vermittlungsprovisionen in Höhe von insgesamt 276.323 $ in bar.

    Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in den USA dar. Die hierin beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung, oder bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen daher in den USA nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Ausnahmen von solchen Registrierungsanforderungen vorliegen. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot für den Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsprechung dar.

    Für das Board of Directors:
    Kodiak Copper Corp.

    Claudia Tornquist
    President & CEO

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
    Nancy Curry, VP Corporate Development
    ncurry@kodiakcoppercorp.com
    +1 (604) 646-8362

    Über Kodiak Copper Corp.

    Kodiak richtet sein Hauptaugenmerk auf seine zu 100 % unternehmenseigenen Kupfer-Porphyr-Projekte in Kanada und den USA, die in der Vergangenheit bebohrt wurden und bekannte Mineralentdeckungen mit Potenzial für umfassende Lagerstätten darstellen. Das am weitesten fortgeschrittene Projekt des Unternehmens ist das Kupfer-Gold-Porphyr-Projekt MPD im produktiven Terrain Quesnel im Süden der kanadischen Provinz British Columbia, einem Bergbaugebiet mit produzierenden Minen und hervorragender Infrastruktur. MPD weist alle Merkmale eines umfassenden, multizentrischen Porphyrsystems auf. Kodiak machte eine erste Entdeckung eines hochgradigen Porphyrzentrums von beträchtlicher Größe in der Zone Gate und hat seither erfolgreich mehrere kilometergroße mineralisierte Zonen im umfassenden Konzessionsgebiet MPD beschrieben. Da noch weitere Zielgebiete erprobt werden müssen, setzt Kodiak die systematische Erkundung des Projekts fort, um eine kritische Masse aufzubauen und das Potenzial von MPD auf regionaler Ebene aufzuzeigen. Das Unternehmen besitzt auch das Kupfer-Molybdän-Silber-Porphyr-Projekt Mohave im US-Bundesstaat Arizona, in der Nähe der erstklassigen Mine Bagdad.

    Als Gründer und Chairman von Kodiak zeichnet Chris Taylor verantwortlich, der für seine erfolgreichen Goldentdeckungen bei Great Bear Resources bekannt ist. Kodiak ist überdies Teil der Discovery Group, die von John Robins, einem der erfolgreichsten Bergbauunternehmer in Kanada, geleitet wird.

    Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

    Zukunftsgerichtete Aussage (Safe Harbor-Erklärung): Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Mit der Verwendung von Begriffen wie prognostizieren, planen, fortsetzen, erwarten, schätzen, Ziel, können, werden, prognostizieren, sollten, vorhersagen, Potenzial und ähnlichen Ausdrücken soll auf zukunftsgerichtete Aussagen hingewiesen werden. Insbesondere sind in dieser Pressemeldung zukunftsgerichtete Aussagen über die Explorationspläne des Unternehmens enthalten. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen und Annahmen, auf denen solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, angemessen sind, sollten solche zukunftsgerichteten Aussagen nicht überbewertet werden, da das Unternehmen nicht garantieren kann, dass sich diese als richtig erweisen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, basieren sie für gewöhnlich auf Annahmen und bergen sowohl Risiken als auch Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten aufgrund einer Reihe von Annahmen, Faktoren und Risiken erheblich von den aktuellen Erwartungen abweichen. Zu diesen Annahmen und Risiken zählen unter anderem auch Annahmen und Risiken in Verbindung mit der Lage an den Aktienmärkten sowie Annahmen und Risiken im Hinblick auf den Erhalt der Genehmigungen seitens der Behörden und Aktionäre.

    Die Unternehmensführung hat die oben zusammengefassten Risiken und Annahmen in Zusammenhang mit den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung angeführt, um den Lesern einen umfassenderen Einblick in die zukünftige Betriebstätigkeit des Unternehmens zu bieten. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens könnten erheblich von jenen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen angekündigten Ereignisse tatsächlich eintreten bzw. kann bei deren Eintreten nicht auf irgendwelche Vorteile für das Unternehmen geschlossen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und das Unternehmen hat, sofern nicht in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert, keine Absicht oder Verpflichtung zur öffentlichen Aktualisierung jeglicher zukunftsgerichteter Aussagen, sei es aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen bzw. Ergebnissen oder anderen Faktoren.

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Kodiak Copper Corp.
    Christ Taylor
    Suite 1020, 800 West Pender Street
    V6C 2V6 Vancouver, BC
    Kanada

    email : ctaylor@dunnedinventures.com

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  2. PLAN-B NET ZERO darf ab sofort ESG-Bescheinigungen ausstellen

    Juni 21, 2024 by PM-Ersteller

    ESG-Bescheinigungen von PLAN-B NET ZERO

    Zug/Mühlheim, 21.06.2024. Der Erwerb einer PV-Anlage von PLAN-B NET ZERO PHOTOVOLTAIC SYSTEMS, deutsche Tochter des Schweizer Greentech-Unternehmens PLAN-B NET ZERO bietet Unternehmen ab sofort auch zahlreiche Vorteile für ihr ESG-Rating.
    ESG steht für Environmental, Sustainability, Governance (zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnet ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen.

    Bradley Mundt, Gründer und Head of Strategy von PLAN-B NET ZERO, zu dem neuen Angebot der Tochtergesellschaft: „Der Kauf einer Photovoltaik-Anlage von unserer Tochter PLAN-B NET ZERO PHOTOVOLTAIC SYSTEMS ist eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmen, ihre ESG-Bewertung zu verbessern, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen einer PV-Anlage zu profitieren sowie nicht zuletzt Versorgungssicherheit bei Stromausfall zu schaffen
    Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Solarenergie trägt wesentlich zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und unterstützt somit die Umweltziele des Unternehmens, was sich positiv auf das Umwelt-Segment des ESG-Ratings auswirkt. Durch die Investition in eine PV-Anlage zeigen Unternehmen außerdem ihr Engagement für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien. Dies stärkt das soziale Segment des ESG-Ratings, da es das Bewusstsein für umweltfreundliches Handeln und soziale Verantwortung fördert.

    Die Integration einer eigenen PV-Anlage in ihre Energieversorgung ermöglicht es Unternehmen zudem, transparent über ihren „Grünen Fußabdruck zu berichten und ihre ESG-Leistung zu dokumentieren. Dies trägt zur Verbesserung des Governance-Segments des ESG-Ratings bei. Unternehmen mit gutem ESG-Rating, sind oft gefragter bei Investoren, Kunden und Partner, die zunehmend Wert auf ESG-Kriterien legen.
    Immer häufiger wird außerdem von Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen bereits ein ESG-Rating verlangt. Und nicht zuletzt erwarten immer mehr Banken im Rahmen von Kreditwünschen bzw. Zinsverhandlungen von ihren Unternehmenskunden ein gutes ESG-Rating.

    Mundt weiter: „Bei größeren Unternehmen ist das Thema ESG schon länger bekannt. Mittlerweile kommen jedoch selbst kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr daran vorbei.. Was außerdem die wenigsten wissen: sehr bald werden wahrscheinlich auch Privatleute ihr ESG-Engagement nachweisen müssen, um neue Kredite bzw. günstige Zinssätze zu bekommen. Hier werden wir eines der ersten Unternehmen sein, das auch für Privatkunden ein passendes Angebot hat. Denn wir wollen, dass jeder Teil unserer Bewegung werden kann.“

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    PLAN-B NET ZERO
    Herr Maximilian Koch
    Baarerstrasse 141
    6300 Zug
    Schweiz

    fon ..: +41 41 52 076 92
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    email : presse@planbnetzero.com

    Über PLAN-B NET ZERO
    PLAN-B NET ZERO ist ein GreenTech-Startup mit Sitz in Zug, Schweiz. Das Unternehmen wurde im April 2023 von Bradley Mundt gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Reduktion maßgeblich voranzutreiben. PLAN-B NET ZERO bietet nachhaltige, umfassende Energielösungen für Industrie- und Privatkunden und deckt alle strategischen Teile der Green-Energy-Wertschöpfungskette ab, einschließlich Direktvertrieb, Planung und Bau von EE-Anlagen, Betrieb der Anlagen sowie ein eigenes Energieversorgungs- und Energiehandelsunternehmen.

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  3. Selfmade-Millionär mit 24: Wie Max Weiß ohne Studium erfolgreich wurde

    Juni 21, 2024 by PM-Ersteller

    * Learning by doing: Vom Schüler zum Multi-Unternehmer
    * Ein Interview über Neider, Rückschläge und die Kunst, weiterzumachen

    BildBad Tölz, 21. Juni 2024. Max Weiß ist 24 Jahre alt, lebt in Bad Tölz – und ist Millionär. Selfmade-Millionär. Er hat mehrere Unternehmen gegründet, ist Online-Coach für Social-Media-Marketing und betreibt einen Podcast, der seit Langem in den Top 30 der Spotify Business Podcast Charts ist. Und er sagt: „Man muss nicht studieren, um erfolgreich zu sein.“ Warum er dieser Meinung ist, weshalb er dringenden Änderungsbedarf im deutschen Bildungssystem sieht und was seine größten unternehmerischen Fehler waren, erzählt der Multi-Unternehmer im Interview.

    Max, Sie waren 18 Jahre jung, als Sie Ihr erstes Unternehmen gegründet haben. Mit 21 waren Sie bereits Millionär. Wie haben Sie das geschafft?

    Max Weiß: Mein Weg begann mit meinem ersten Instagram-Account. Den habe ich gleich nach dem Start der Plattform angelegt. Damals war ich 12 Jahre alt. Seitdem beschäftige ich mich mit Social Media. Den Account habe ich über die Jahre immer weiterentwickelt, weil ich Follower aufbauen wollte, um damit Geld zu verdienen.

    Dadurch habe ich mich mit Online-Marketing und Affiliate-Marketing beschäftigt – und angefangen, damit Hühnerställe zu verkaufen. Ich habe viel ausprobiert, mir Wissen über YouTube-Videos, Coachings und einfach durch Ausprobieren angeeignet. Dann habe ich mit Online-Marketing Kunden für ein Fitnessstudio gewonnen und zum ersten Mal vierstellig verdient.

    Kaum hatte ich mein Abitur in der Tasche, gründete ich 2018 meine erste GmbH: eine Agentur für Social-Media-Marketing. Das war mein Durchbruch. Seitdem habe ich viele weitere Unternehmen aufgebaut. Darunter auch die Reinigungsfirma Office and Home Management, die ich 2020 mit meiner Freundin Charlotte Koller gegründet habe und die heute deutschlandweit aufgestellt ist. Mit 21 Jahren habe ich dann meine erste Million Euro Gewinn gemacht.

    Mit 12 Jahren verbringen Kinder ihre Freizeit mit Zocken, Fußball, im Reitverein oder sie tauschen sich über die die neuesten TikTok-Videos aus. Warum haben Sie sich in diesem Alter schon damit beschäftigt, wie sie Geld verdienen können?

    Max Weiß: Ich wollte schon immer anders sein. Tatsächlich habe ich damals Fußball gespielt. Da wollte ich auch immer gewinnen. Ich wollte immer Kapitän sein. Und so war es generell im Leben. Ich wollte immer das Beste aus mir herausholen. Und dann habe ich auf Instagram gesehen, dass es viele Leute gibt, die über die Plattform eine Menge Geld verdienen. Gleichzeitig haben sie mir gezeigt: „Hey, arbeiten macht Spaß!“ Dagegen haben manche Lehrer mir eher vermittelt: „Sei froh, dass du noch zur Schule gehst. Denn arbeiten macht später keinen Spaß.“ Das waren einschneidende Erlebnisse für mich. Ich habe angefangen, mich damit zu beschäftigen, warum Menschen so gegensätzlich denken und warum die einen erfolgreich sind und die anderen nicht.

    Sie hätten aber auch weiter Fußball spielen können und wären heute vielleicht in der Nationalmannschaft bei der Heim-EM dabei. Dann hätten Sie Ihr Ziel auch erreicht…

    Max Weiß: Ich habe ganz gut gespielt, war mit 16 in der Bayernliga Süd. Und ich war auch lange Kapitän. Denn ich war immer schon diszipliniert und ein Leader-Typ. Trotzdem habe ich mich gegen eine Fußballkarriere entschieden. Weil ich immer schon nach dem All-in-Mindset gelebt habe. Hätte ich weiter Fußball gespielt, hätte ich mich nur darauf fokussiert. Und das wollte ich nicht. Also habe ich aufgehört.

    Viele Jugendliche nutzen die Zeit nach der Schule, um sich eine Auszeit zu nehmen und zu reisen. Sie hatten keine Lust dazu?

    Max Weiß: Nein, das war nicht mein Wunsch. Ausschlaggebend war ein Satz meiner Mutter, die kurz vor dem Fachabitur zu mir sagte: „Hey Max, jetzt geh doch erst mal auf Reisen. Wenn du arbeitest, hast du dafür keine Zeit mehr.“ Ich dachte damals: „Nein, so soll mein Leben nicht aussehen. Ich gebe jetzt lieber Gas, ich opfere jetzt lieber ein paar Jahre. Jetzt bin ich jung, jetzt habe ich Energie! Und wenn ich erfolgreich bin, dann kann ich mir meine Zeit frei einteilen und Urlaub machen, wann ich will.“ Das war für mich der Antrieb. Abgesehen davon brauchte ich nach dem Abitur keine Auszeit, weil für mich das Leben da erst so richtig angefangen hat. Ich habe mich darauf gefreut, endlich aus der Schule rauszukommen und mein eigenes Ding zu machen.

    Und warum haben Sie nicht studiert?

    Max Weiß: Es gab einfach keinen Studiengang, der mich angesprochen hat. Außerdem hatte ich nicht vor, einen Beruf zu ergreifen. Mir ging es immer darum, eine gewisse Freiheit zu haben. Auch deshalb kam ein Studium nicht infrage. Denn wenn ich mich entschieden hätte, beispielsweise Anwalt zu werden, hätte ich jahrelang studieren müssen. Das hatte für mich nichts mit Freiheit zu tun und war deshalb nie eine Option.

    _“In der Schule habe ich nicht gelernt,_

    _wie ich ein Unternehmen gründe und führe.“_

    Heute sind Sie Coach für Unternehmer, die eine eigene Social-Media-Marketing-Agentur gründen wollen. Außerdem haben Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin Charlotte Koller vor vier Jahren eine Reinigungsfirma gegründet, die mittlerweile deutschlandweit an 18 Standorten vertreten ist. Wie haben Sie sich das nötige Wissen rund um die Unternehmensgründung, aber auch in den verschiedenen Fachbereichen angeeignet?

    Max Weiß: Learning by doing. In der Schule habe ich definitiv nicht gelernt, wie man ein Unternehmen gründet und führt oder wie Social-Media-Marketing funktioniert – obwohl ich auf der Fachoberschule BWL und Rechtslehre belegt habe. In der Schule lernt man Buchungssätze und viele andere Dinge, die man nie wieder braucht. Also musste ich mir alles selbst beibringen. Ich habe aus Problemen und Fehlern gelernt, gelesen, YouTube-Videos angeschaut, Leute aus meinem Netzwerk um Rat gefragt.

    Theoretisches Wissen ist auch heute noch die Basis des Schulunterrichts. Sollte das Schulsystem zumindest in bestimmten Fächern erneuert werden? Schließlich zeigen nicht zuletzt viele Influencer jungen Menschen, dass es heute unendlich viele Möglichkeiten gibt, sich schon früh selbstständig zu machen. Auf diesen Trend sollte Schule doch vorbereiten, oder?

    Max Weiß: Definitiv. Vor allem sollten Menschen aus der Praxis viel stärker in den Unterreicht eingebunden werden. Wie sollen Lehrerinnen und Lehrer zum Beispiel Wirtschaft und Unternehmertum vermitteln, wenn sie selbst nie in der Wirtschaft gearbeitet haben?

    Auch an den Universitäten gibt es viele Dozenten ohne Praxiserfahrung. Was sind Ihrer Meinung nach trotzdem die größten Vorteile eines Studiums und welche Vorteile sehen Sie im direkten Einstieg in die Praxis?

    Max Weiß: Ein Studium ist immer dann wichtig, wenn man einen Beruf ergreifen will, für den man ein Studium braucht – Arzt, Anwältin oder Lehrer zum Beispiel. Wenn man aber weiß, dass man ein Unternehmen gründen will, halte ich ein Studium nicht für zwingend notwendig. Zumal in vielen Studiengängen – zum Beispiel im Marketing – die Lerninhalte sehr schnell von der Praxis überholt werden.

    Die Studienzeit gehört für viele Menschen zu den schönsten Zeiten ihres Lebens. Haben Sie es je bereut, sie nicht erlebt zu haben?

    Max Weiß: Wahrscheinlich ist es eine schöne Phase, weil man viel Zeit hat und mit jungen Leuten unterwegs ist, gemeinsam lernt, reist und feiert. Aber ich habe das nie vermisst. Für mich war die Zeit, in der ich meine Firmen gegründet habe, die absolut schönste. Denn da habe ich am meisten gelernt und bin am meisten gewachsen.

    _“Wenn man nicht an sich selbst glaubt, gibt man auf.“_

    Zurück zu Ihrem Werdegang: Wie leicht oder schwer war der Weg zur ersten Million?

    Max Weiß: Auf jeden Fall schwer. Es heißt ja nicht umsonst „Geld verdienen“. Man muss es VERDIENEN. Man muss dafür arbeiten und es wird ganz sicher viele Hürden und Rückschläge geben. Aber es ist nicht unmöglich – auch wenn das Umfeld oft etwas anderes sagt. Man muss dafür nicht der Klügste sein. Man braucht dafür nicht die beste Ausbildung, die besten Voraussetzungen und auch nicht das beste Netzwerk.

    Was sind die größten Fehler, die Sie auf Ihrem Weg gemacht haben?

    Max Weiß: Die größten Fehlentscheidungen habe ich bei der Auswahl der Menschen gemacht, mit denen ich zusammengearbeitet habe – seien es Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeitende gewesen. Das hat mich viel Geld und Nerven gekostet. Denn gerade, wenn man auf dem Weg zum Erfolg ist, gibt es viele Menschen, die sich an einen hängen, einen etwas vormachen und ausnutzen.

    Ein weiterer Fehler war, sich immer wieder von Neidern runterziehen zu lassen. Davon gibt es in Deutschland viele. Einige haben im Internet Unwahrheiten verbreitet oder zum Beispiel die Polizei eingeschaltet, weil ich ein Video, das ich beim Autofahren gedreht habe, auf Instagram hochgeladen habe. Das dann alles über Anwälte zu klären, hat extrem viel Zeit und Geld gekostet. Und es hat mich auch lange Zeit menschlich belastet.

    Was haben Sie aus diesen Fehlern gelernt?

    Max Weiß: Ich glaube grundsätzlich an das Gute im Menschen. Selbst wenn sie etwas Schlechtes getan haben, rede ich es mir gut. Das bringt einen als Unternehmer nicht weiter. Heute lerne ich die Menschen, mit denen ich zusammenarbeite, besser kennen, bevor ich ihnen vertraue. Ich reflektiere ihr Handeln mehr. Und ich lasse mich von Neidern nicht mehr von meinem Weg ab- und aus der Ruhe bringen. Aber das waren lange Lernprozesse.

    Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund: Welche Eigenschaften und Fähigkeiten sind aus Ihrer Sicht entscheidend, um als Unternehmer erfolgreich zu sein?

    Max Weiß: Das Wichtigste ist: Disziplin. Viele Gründer denken, sie müssten am Anfang hoch motiviert sein. Das kann man völlig vergessen. Man ist eine kurze Zeit motiviert. Aber das reicht nicht. Man muss Ausdauer haben. Und man muss zu 100 Prozent an sich glauben – gerade dann, wenn es sonst keiner tut. Denn man erlebt so viele Rückschläge. Wenn man dann nicht an sich glaubt, gibt man auf.

    Eine Frage zum Schluss: Wenn Sie auf die vergangenen 12 Jahre zurückblicken, was würden Sie heute anders machen?

    Max Weiß: Was ich heute anders machen würde: Am Anfang nicht so viele verschiedene Dinge nebeneinander starten. Als ich gemerkt habe, dass es richtig gut läuft, habe ich auf einmal zehn Unternehmen gleichzeitig gegründet oder mitgegründet. Das hat viel Energie gekostet und ich habe den Fokus verloren. Außerdem habe ich gesundheitliche Probleme bekommen – ein Burnout mit 22. Weil Sport, gesunde Ernährung und das Privatleben immer hinten anstanden. Das mache ich heute anders.

    Sonst würde ich alles so machen, wie ich es gemacht habe. Denn auch die Dinge, die schief gegangen sind, haben mich erfahrener gemacht und bringen mich heute voran. Und ich halte mich an einen Spruch, den ich schon immer gut fand: Der größte Fehler ist, zu versuchen, keine Fehler zu machen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    WEISS Consulting & Marketing GmbH
    Herr Max Weiß
    Nockhergasse 6
    83646 Bad Tölz
    Deutschland

    fon ..: +49 89 96 22 89 81
    web ..: https://weiss-max.com
    email : info@weiss-max.com

    Über die WEISS Consulting & Marketing GmbH

    Die Online-Unternehmensberatung WEISS Consulting & Marketing GmbH wurde 2018 von Max Weiß unter dem Namen MVL Marketing GmbH in Bad Tölz gegründet und 2019 umfirmiert. Die Firma unterstützt seither Unternehmen dabei, ihre Brands online zu vermarkten. Das Leistungsspektrum umfasst Beratungen zu den Themen Marketing- und Performance-Strategien, Werbeanzeigen, Content-Entwicklung und Prozessautomatisierung.

    Im Fokus der WEISS Consulting & Marketing steht heute aber vor allem, Unternehmer, Selbstständige und Gründer Schritt für Schritt beim Aufbau eigener Social-Media-Agenturen zu beraten. Vorkenntnisse sind hierbei nicht notwendig, da das zwölfmonatige Online-Coaching alle notwendigen Details vermittelt – und mit Praxiserfahrung bereichert.

    Zu den vermittelten Kenntnissen gehören: Business-Modellentwicklung, Positionierung, Markenaufbau, Content-Entwicklung, Marketing, Akquise von Neukunden und Mitarbeitenden, Generierung von Online-Reichweite oder Business-Skalierung. Darüber hinaus bedienen die Coaching-Programme weitere Themen wie Angebotsentwicklung, Verkaufsunterstützung, Mentoring sowie Unternehmensführung und Rechtswesen.

    Potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen vor dem Coaching-Start einen dreistufigen kostenfreien Auswahlprozess aus Bewerbung, Qualifikationsgespräch und Beratungsgespräch durchlaufen. Nur wer in diesem glaubhaft vermittelt, dass er das Potenzial zur Unternehmerin beziehungsweise zum Unternehmer hat, wird in das Programm aufgenommen. Die Bezahlung erfolgt seit Sommer 2023 direkt über die WEISS Consulting ohne zwischengeschalteten Dienstleister. Zudem haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

    Pressekontakt:

    ANSCHÜTZ + Company Public Relations
    Frau Nadine Anschütz
    Schornstraße 8
    81669 München

    fon ..: +49 89 96 22 89 81
    email : office@anschuetz-co.de


  4. Wirf dein Geld nicht zum Fenster raus!

    Juni 21, 2024 by PM-Ersteller

    Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) und Bündnis gegen Sportwetten-Werbung (BgSwW) veranstalten am 27. Juni 2024 eine spektakuläre Aktion, um auf die Gefahren von Sportwetten hinzuweisen.

    Pünktlich um 12:00 Uhr mittags werden deutschland- und österreichweit an vielen Orten (allein in Bayern von rund 20 Suchtberatungsstellen) falsche Geldscheine aus dem Fenster geworfen. Unter dem Motto „Wirf dein Geld nicht zum Fenster raus!“ soll diese Aktion verdeutlichen, wie leichtfertig viele Menschen ihr schwer verdientes Geld bei Sportwetten aufs Spiel setzen und größtenteils auch verlieren.

    Konrad Landgraf, Geschäftsführer der LSG und Suchtexperte, erklärt: „Wir wollen mit dieser Aktion auf anschauliche und eindringliche Weise zeigen, dass bei Glücksspielen auf lange Sicht immer Verluste gemacht werden. Gerade jetzt während der EM ist die Versuchung groß, auf den Ausgang von Fußballspielen zu wetten. Doch selbst das beste Sportwissen garantiert keinen Gewinn.“ Landgraf weiter: „Es ist uns wichtig, dass die Menschen erkennen, dass Sportwetten eine Form des Glücksspiels sind und eben keine sichere Einnahmequelle. Auch wenn sich jemand gut im Fußball auskennt, kann er den Ausgang eines Spiels nicht vorhersagen.“

    Die teilnehmenden Stellen erstellen Videos ihrer Aktion und veröffentlichen diese anschließend unter den Hashtags #genuggewettet, #bgsww, #letskickgamblingadsoutoffootball, #euro24, #rotekartefürsportwettenwerbung und #sportwettenwerbungneindanke auf ihren Social-Media-Kanälen.

    Die zunehmende Werbung für und Popularität von Sportwetten – insbesondere während großer Sportereignisse wie einer Europameisterschaft – ist Landgraf, der ebenfalls Mitglied im BgSwW ist, seit langem ein Dorn im Auge. So wird die EM 2024 erstmalig von einem Sportwettenanbieter gesponsort. Dies könnte in der Bevölkerung den Eindruck verstärken, bei Sportwetten handele es sich um ein ganz normales Freizeitvergnügen. Dem ist allerdings nicht so, denn bei Sportwetten drohen hohe Verluste und im schlimmsten Fall das Abgleiten in eine Glücksspielsucht.

    Übrigens hat der Sportwettanbieter, dem von der UEFA bei der EM eine große Bühne geboten wird, bis vor wenigen Jahren noch illegal Glücksspiele in Deutschland angeboten.

    Die Presse ist herzlich eingeladen, die Aktionen zu begleiten, Fotos zu machen und darüber zu berichten. Die teilnehmenden Stellen informieren die Presse vor Ort. Zusätzlich gibt es hier eine einfache Übersicht der beteiligten Einrichtungen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
    Herr Konrad Landgraf
    Edelsbergstraße 10
    80686 München
    Deutschland

    fon ..: 089552735910
    web ..: https://www.lsgbayern.de
    email : info@lsgbayern.de

    Die Landesstelle Glücksspielsucht koordiniert bayernweit Prävention, Forschung, Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches Glücksspielen. Sie besteht seit Juni 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention finanziert. Kooperationspartner sind die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. und das IFT Institut für Therapieforschung München. Die LSG arbeitet fachlich unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

    Pressekontakt:

    Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
    Herr Thomas Baur
    Edelsbergstraße 10
    80686 München

    fon ..: 089 55 273 59 13
    email : thomas.baur@lsgbayern.de


  5. MPU als Fahrradfahrer – Ist das möglich?

    Juni 21, 2024 by PM-Ersteller

    Als Fahrradfahrer zur MPU, auch wenn man vielleicht gerade kein Auto besitzt? Die Antwort, ob eine MPU für Fahrradfahrer angeordnet werden kann ist: JA!

    BildViele sind sich dessen nicht bewusst, aber auch Fahrradfahrer können zur MPU verpflichtet werden, wenn sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Dabei ist es nicht relevant, ob sie gerade ein Auto besitzen oder nicht.

    Häufige Gründe dabei sind Alkohol- und Drogendelikte. Aber auch verkehrsgefährdendes Verhalten im Straßenverkehr kann der Auslöser für eine MPU-Anordnung sein.

    Aber wie verhält sich das genau?

    Bei Alkohol- und Drogendelikten reicht es, wenn ein Fahrradfahrer mit einer hohen Blutalkoholkonzentration (BAK) oder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffällt.
    Eine BAK von 1,6 Promille oder mehr gilt hier als Grenzwert bzw. bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr.

    Doch was wird als verkehrsgefährdendes Verhalten gewertet?

    Hier handelt es sich ganz konkret um Missachtung von Verkehrsregeln, wie z.B. das Überfahren von roten Ampeln, das Ignorieren von Vorfahrtregeln oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung.
    Auch zu schnelles Fahren, freihändiges Fahren oder waghalsige Manöver wie das Fahren auf dem Gehweg oder zwischen parkenden Autos ist verkehrsgefährdend!
    Auch Fahrräder, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, z. B. fehlende Beleuchtung, defekte Bremsen oder mangelnde Reflektoren gehören dazu.
    Wichtiger Faktor ist auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Texten oder Musikhören mit beiden Ohrhörern. Der Fokus liegt somit nicht da, wo er eigentlich sein sollte, auf der Straße oder dem Radweg, sondern man ist abgelenkt. So kann die eigene Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr schnell verheerend enden und man ist in einem Unfall verwickelt.

    Ist man mit dem E-Bike unterwegs, so wird auch hier noch einmal unterschieden, wie schnell diese fahren können. Hier liegt die Grenze bei 25km/h.

    Alles Wissenswerte rund um dieses Thema haben wir unter MPU Fahrrad zusammengetragen.

    Dazu sind wir mit unserem Team in ganz Deutschland für dich da und helfen dir gern dabei, dich erfolgreich auf deine MPU vorzubereiten. Von Hamburg bis München, 24/7 in vielen Sprachen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    vMPU-Zentrale e. K.
    Herr Metin Baran
    Kibbelstraße 14
    45127 Essen
    Deutschland

    fon ..: 0800/7239096
    web ..: https://www.mpu-zentrale.com
    email : info@mpu-zentrale.com

    Kurz zum Autor: Herr Baran, M. Sc., ist Inhaber der vMPU-Zentrale e. K., welche u. a. die Internetpräsenz www.mpu-zentrale.com betreibt, und beschäftigt zahlreiche Psychologen mit Master- und/oder Diplomabschluss. Das verkehrspsychologische Institut mit dem Hauptsitz in Essen, NRW, bereitet in vielen Standorten in Deutschland auf die MPU vor.

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