September, 2024

  1. Neuer Online-Kurs „In 7 Tagen das Leben neu starten: Dein Reset“ von Alexander Nastasi jetzt verfügbar

    September 18, 2024 by PM-Ersteller

    In nur einer Woche lernen Teilnehmer durch einfache Techniken, wie sie eingefahrene Muster durchbrechen, persönliche Ziele neu definieren und ihre Lebensqualität steigern können.

    BildHeidelberg, 18. September 2024 – Das renommierte Coaching-Duo Julia und Alexander Nastasi präsentiert ihren neuen Online-Kurs „In 7 Tagen das Leben neu starten: Dein Reset“ auf der Plattform Udemy. Der Kurs richtet sich an Menschen, die in ihrem Leben feststecken und einen Neuanfang wagen möchten.

    Mit einfachen mentalen Techniken unterstützt der Kurs Teilnehmer dabei, Lebensbereiche wie:

    * Beziehungen,
    * Finanzen,
    * Job
    * Gesundheit

    zu analysieren und gezielte Affirmationen zu formulieren. Die praxisorientierte Anleitung zielt auf schnelle, spürbare Veränderungen ab.

    Unser online Kurs ist ideal für jeden, der innerhalb einer Woche einen echten Neuanfang erleben möchte“, so die beiden Coaches. Die Teilnehmer erlernen effektive Methoden, um Blockaden zu lösen und Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Der Kurs ist besonders für Anfänger in der persönlichen Weiterentwicklung geeignet.

    Über die Coaches
    Julia und Alexander Nastasi sind Experten für Online-Mentalcoaching und haben seit 2008 Tausende von Menschen auf ihrem Weg zu mehr Erfolg und Lebensfreude begleitet. Ihre praxisnahen Ansätze sind auf schnelle und nachhaltige Veränderungen ausgelegt.

    Zum Online Kurs hier klicken.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Marketing Nastasi
    Herr Alexander Nastasi
    Keplerstraße 1-3
    68723 Schwetzingen
    Deutschland

    fon ..: 06202 / 945 30 85
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    email : info@marketing-nastasi.de


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    Julia und Alexander Nastasi
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    Webseite: [Udemy-Kurs](https://www.udemy.com/course/in-7-tagen-das-leben-neu-starten-dein-reset/?referralCode=AB772450E2361AC1844B)

    Über Marketing Nastasi:
    Seit 2003 unterstützt Marketing Nastasi Unternehmen mit professionellen, SEO-optimierten Texten, die speziell auf Verkauf und Kundenakquise ausgerichtet sind. Die Agentur hat sich auf das Erstellen von Inhalten spezialisiert, die nicht nur Klicks generieren, sondern vor allem Conversions und langfristige Kundenbindungen fördern.

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    Marketing Nastasi
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  2. Thema Mietrecht: Ist eine außerordentliche Kündigung bei Zerrüttung des Mietverhältnisses wirksam?

    September 18, 2024 by PM-Ersteller

    Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, reicht nicht aus, um ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einzuräumen.

    BildFrage: Ist eine außerordentliche Kündigung bei Zerrüttung des Mietverhältnisses wirksam?

    Rechtsanwalt Oliver Thieler: Die Antwort lautet nein! Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne der Feststellung durch ein pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses einzuräumen.

    Der BGH hat mit Urteil vom 29.11.2023 (VIII ZR 211/22) folgenden Fall entschieden:

    Ein Vermieter verklagte die Mieter auf Räumung und Herausgabe. Die Mieter bewohnen eine im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Vierzimmerwohnung. Die Vermieter bewohnen eine Wohnung im Erdgeschoss des Hauses. Seit mehreren kam es zwischen den Parteien zu regelmäßigen Auseinandersetzungen wegen angeblicher beidseitiger Vertragsverletzungen. Die Mieter erstatteten gegen die Vermieter Strafanzeige wegen Verleumdung.

    Wegen dieser Strafanzeige und des „zerrütteten“ Mietverhältnisses erklärten die Vermieter die außerordentliche fristlose, hilfsweise die fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses. Die auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gerichtete Klage hat das Amtsgericht abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Vermieter hat das Landgericht ebenfalls zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgten die Vermieter ihr Klagebegehren weiter.

    Die Revision wurde vom Berufungsgericht ebenfalls zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der gemieteten Wohnung haben. Die Kündigungserklärung habe nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt.

    Ein Mietverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auch kann ein wichtiger Grund darstellen, wenn die nachhaltige Störung des Hausfriedens vorliegt. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten hat, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt.

    Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund liegen hier nicht vor.

    Die Kündigung wurde auf Zerrüttung und die von den Mietern erstattete Strafanzeige gestützt. Diese Gründe rechtfertigten eine fristlose Kündigung im vorliegenden Fall nicht. Vielmehr müsse zu der Zerrüttung hinzukommen, dass der Kündigungsgrund aus dem Bereich des Kündigungsgegners stamme. Vorliegend sei zwar eine nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses festzustellen. Es könne aber nicht festgestellt werden, dass die Ursachen aus dem Bereich der Mieter stammten.

    Ein hierauf bezogenes pflichtwidriges Verhalten der Mieter, das zu dieser Zerrüttung zumindest beigetragen hat, lag nach Ansicht des Gerichts nicht vor.

    Das Gericht ist der Ansicht, dass das Verhältnis der Parteien zueinander bereits seit Jahren von wechselseitigen Anschuldigungen geprägt ist, ohne dass die Ursachen für die hieraus resultierende Zerrüttung des Mietverhältnisses konkret den Mietern zugerechnet werden konnten. Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses ist nicht wirksam und somit besteht seitens der Mieter kein Räumungs- und Herausgabeanspruch.

    Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

    Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

    Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    Sie können uns entweder unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen oder das Kontaktformular verwenden.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de

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    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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  3. Nabenhauer Consulting setzt ein Zeichen gegen peinliche Marketingfloskeln und Betrüger

    September 18, 2024 by PM-Ersteller

    Nabenhauer Consulting, ein führendes Unternehmen im Bereich Vertriebs- und Marketingprodukte, zeigt klare Kante gegen peinliche Marketingfloskeln und Betrüger in der Branche.

    BildMörschwil im September 2024 – Nabenhauer Consulting, ein führendes Unternehmen im Bereich Vertriebs- und Marketingprodukte, zeigt klare Kante gegen peinliche Marketingfloskeln und Betrüger in der Branche. In einem aktuellen Blogbeitrag mit dem Titel „Wie zwielichtige Traffic-Broker das Werbebudget großer Marken verschwenden“ deckt das Unternehmen die Machenschaften von Betrügern auf, die das Vertrauen und die Ressourcen von Unternehmen missbrauchen.
    Robert Nabenhauer, Gründer von Nabenhauer Consulting, betont: „Wir setzen uns entschieden gegen Betrüger und Lügner in der Branche ein. Unsere Mission ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ehrliche und effektive Marketingstrategien zu entwickeln und sich vor betrügerischen Praktiken zu schützen.“
    Hier den Artikel zum Thema lesen: https://nabenhauer-consulting.com/blog/wie-zwielichtige-traffic-broker-das-werbebudget-grosser-marken-verschwenden/ . Robert Nabenhauer bietet weitere Einblicke in die Thematik und zeigt auf, wie Unternehmen sich vor betrügerischen Traffic-Brokern schützen können. Kunden können zudem auf https://ch.trustpilot.com/review/nabenhauer-consulting.com Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Nutzer einsehen, um sich über die Seriosität und Qualität von Nabenhauer Consulting zu informieren.
    Nabenhauer Consulting steht für Transparenz, Integrität und kompetente Beratung in allen Fragen des Vertriebs- und Marketings. Das Unternehmen ruft dazu auf, gemeinsam gegen peinliche Marketingfloskeln und betrügerische Praktiken vorzugehen und eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit aufzubauen.

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    Nabenhauer Consulting
    Herr Robert Nabenhauer
    Bahnhofstr. 5
    9402 Mörschwil/SG
    Schweiz

    fon ..: +41714404028
    web ..: http://www.nabenhauer-consulting.com
    email : info@nabenhauer-consulting.com

    Nabenhauer Consulting steht als Unternehmensberatung für Vertriebs- und Marketingoptimierung mit der Verknüpfung von klassischen und modernen Marketingpfaden, viel praktischem Bezug und unkonventionellen Wegen.
    Nabenhauer Consulting entstand aus der Vision von Gründer Robert Nabenhauer und beschreitet neue Wege in der Beratung. Im Fokus steht die Beratung von Unternehmen, die sich mit umfassenden Konzepten und neuen Wegen für ihren unternehmerischen Erfolg auseinander setzen wollen. Robert Nabenhauer hat sich bereits vielfach als erfolgreicher Buchautor und Unternehmer einen Namen gemacht.

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  4. Bestandsimmobilien als flexibler und robuster Baustein in der Vermögensplanung

    September 18, 2024 by PM-Ersteller

    Bestandsimmobilien bieten stabile Wertsteigerungen, kontinuierliche Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile. Sie bleiben eine der verlässlichsten Strategien für den langfristigen Vermögensaufbau.

    BildBestandsimmobilien gelten seit jeher als eine der sichersten und rentabelsten Investitionsmöglichkeiten. Ihre Stabilität und Beständigkeit machen sie besonders in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten attraktiv. Gute Bestandsimmobilien, also bereits bestehende und bewährte Immobilien, bieten Anlegern zahlreiche Vorteile, die sie zu einem unverzichtbaren Teil eines gut diversifizierten Portfolios machen.

    „Einer der Hauptgründe, warum Bestandsimmobilien immer eine wichtige Investition bleiben, liegt in ihrer Beständigkeit und Wertstabilität. Im Gegensatz zu anderen Anlageformen, die stark von den Schwankungen der Finanzmärkte abhängen, behalten Immobilien in der Regel ihren Wert oder steigern ihn sogar im Laufe der Zeit. Dieser Wertzuwachs kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, demografische Veränderungen oder infrastrukturelle Maßnahmen. Besonders in gefragten städtischen Gebieten mit guter Verkehrsanbindung und wachsender Bevölkerung ist ein kontinuierlicher Anstieg der Immobilienpreise zu beobachten“, sagt Jonathan Grunwald, Makler beim Finanzdienstleistungsunternehmen Value Brain aus Stegaurach (https://valuebrain.de).

    Stabile Mieteinnahmen sind ein weiterer Vorteil von Bestandsimmobilien. Besonders in Städten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum bieten vermietete Bestandsimmobilien eine zuverlässige Einkommensquelle. Die Mietpreise sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen, und es ist nicht abzusehen, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit umkehrt. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bleibt die Nachfrage nach Wohnraum hoch, was die Mieteinnahmen stabil hält. Anleger profitieren von dieser Sicherheit, indem sie regelmäßige Cashflows generieren, die ihnen finanzielle Stabilität und Planungssicherheit bieten. Diese kontinuierlichen Einnahmen sind besonders für diejenigen attraktiv, die eine langfristige, konservative Anlagestrategie verfolgen.

    Dadurch böten Bestandsimmobilien Anlegern auch eine gewisse Inflationssicherheit. In Zeiten steigender Inflation erhöhe sich in der Regel auch die Immobilienpreise sowie die Mieten, da Sachwerte wie Immobilien ihren Wert im Verhältnis zur Inflation besser hielten als Geldanlagen. Dies biete einen natürlichen Schutz vor Kaufkraftverlust und trage zur langfristigen Sicherung des Vermögens bei – zumal Anleger frühzeitig steuerlichen Vorteilen des Investments profitieren könnten, indem sie die Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, sowie Abschreibungen auf die Immobilie von der Steuer absetzten.

    Ein entscheidender Faktor, der den Erfolg von Immobilieninvestitionen maßgeblich beeinflusst, ist in diesem Zusammenhang die Lage der Immobilie, betont Jonathan Grunwald. Die alte Immobilienweisheit „Lage, Lage, Lage“ habe nach wie vor Gültigkeit. Eine gute Lage biete nicht nur die Aussicht auf Wertsteigerung, sondern auch auf eine hohe Nachfrage und somit geringe Leerstandsrisiken. Immobilien in zentralen städtischen Gebieten oder in aufstrebenden Stadtteilen profitierten von der Nähe zu Arbeitsplätzen, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. „Diese Faktoren erhöhen die Attraktivität für potenzielle Mieter und Käufer gleichermaßen. Investoren, die sich auf gute Lagen konzentrieren, können langfristig von einem stabilen oder sogar steigenden Wert ihrer Immobilie ausgehen. Auch in Krisenzeiten bleiben Immobilien in begehrten Lagen gefragt, was das Risiko von Wertverlusten minimiert. Gleichzeitig bieten solche Immobilien aufgrund der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen in zentralen Lagen eine hohe Mietrendite, was die Gesamtrendite der Investition zusätzlich erhöht“, sagt der Experte.

    Ein weiterer Aspekt, der gute Bestandsimmobilien als Investment attraktiv macht, ist die Möglichkeit der Wertsteigerung durch gezielte Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen. Oftmals können durch vergleichsweise geringe Investitionen in die energetische Sanierung, den Ausbau des Wohnraums oder die Modernisierung von Küche und Bad signifikante Wertsteigerungen erzielt werden. Solche Maßnahmen steigern nicht nur den Marktwert der Immobilie, sondern ermöglichen auch höhere Mieteinnahmen. Ein gut geplantes und durchgeführtes Modernisierungsprojekt kann somit die Rentabilität einer Immobilie erheblich erhöhen und die Investition langfristig sichern.

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    Value Brain GmbH
    Herr Thomas Hack
    Mühlendorfer Straße 7
    96135 Stegaurach
    Deutschland

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    Über Value Brain

    Natürlich mehr bleibende Werte: Unter diesem Motto führt Finanzexperte und Diplom-Kaufmann Thomas Hack sein Finanzdienstleistungsunternehmen Value Brain GmbH (Erlaubnis nach §34c, d, f und i GewO) in Stegaurach bei Bamberg. Im Fokus des erfahrenen Beraters steht, die persönliche Finanzplanung der Kunden zu komponieren und über eine professionelle Vermögensstrukturierung und Optimierung dafür zu sorgen, dass Anleger in jeder Lebenssituation immer über genügend Liquidität und laufende Einkommen aus ihrer Kapitalanlage verfügen. Dafür setzt Thomas Hack den Dreiklang aus Aktien, Sachwerten und Immobilien ein und kombiniert diese Instrumente so, dass die einzelnen Vermögensbestandteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten Gewinne abwerfen und immer wieder neu angelegt werden können. Thomas Hack bietet über seine Partner in ganz Deutschland den Zugang zu Neubau-, Pflege-, Bestands- und denkmalgeschützte Immobilien an und stellt die kontinuierliche Bewirtschaftung sicher. Bei den Sachwerten setzt er vor allem auf begrenzt vorhandene Werte wie physisches Gold und Silber, Rohstoffe wie Sandelholz, Edelsteine, Diamanten und Kunst beziehungsweise nachhaltige Konzepte wie Erneuerbare Energien vor allem in der Form von Photovoltaikanlagen. Thomas Hack versteht Value Brain als Family Office und will seinen Kunden auf diese Weise den Zugang zu den besten Kapitalanlagen in einer breiten Streuung schaffen. Da keine Anlageklasse für sich allein eine Antwort auf die Herausforderungen gibt, gewinnen zunehmend maßgeschneiderte Lösungen an Bedeutung, die verschiedene Anlageklassen einbeziehen. Die Value Brain GmbH ist Gründungsmitglied der IT- und Finanzgenossenschaft ID eG und Mitglied im Petersmann Institut für den unabhängigen Finanzberater. Mehr Informationen unter www.valuebrain.de

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  5. Miata Metals reicht NI43-101-konformen technischen Bericht für das Goldprojekt Sela Creek in Surinam ein

    September 17, 2024 by PM-Ersteller

    Vancouver, British Columbia (17. September 2024) – Miata Metals Corp. (CSE: MMET) (FWB: 8NQ) (Miata oder das Unternehmen) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen freiwillig einen technischen Bericht über das Goldprojekt Sela Creek in Suriname mit dem Titel Technical Report Sela Creek Gold Project, Sipaliwini District, Suriname, South America (Technischer Bericht Goldprojekt Sela Creek, Distrikt Sipaliwini, Surinam, Südamerika, der Bericht) eingereicht hat.

    Der Bericht vom 3. Juli 2024 wurde in Übereinstimmung mit National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects (NI 43-101) erstellt und von Dennis J. LaPoint, Ph.D. (der Autor) von Appalachian Resources LLC verfasst und ist im SEDAR-Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca verfügbar. Dr. LaPoint ist eine unabhängige qualifizierte Person gemäß NI 43-101 und hat mehrere Explorationsprogramme in Surinam geleitet und durchgeführt.

    Über Miata Metals Corp.

    Miata Metals Corp. (CSE: MMET). ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das an der Canadian Securities Exchange notiert ist. Das Unternehmen konzentriert sich auf den Erwerb, die Exploration und die Entwicklung von Mineralliegenschaften. Derzeit hält das Unternehmen Earn-in-Optionen für den Erwerb einer 100%igen Beteiligung am Goldprojekt Sela Creek in Surinam und einer 100%igen Beteiligung an der Liegenschaft Cabin Lake in der Omineca Mining Division, British Columbia. Das Unternehmen prüft fortlaufend Möglichkeiten zum Erwerb von Beteiligungen an weiteren aussichtsreichen Liegenschaften im Explorationsstadium.

    Im Namen des Board of Directors

    Dr. Jacob (Jaap) Verbaas, P.Geo | CEO und Direktor
    info@miatametals.com
    Tel.: +1 778 488 9754

    In Europa:
    Swiss Resource Capital AG
    Jochen Staiger & Marc Ollinger
    info@resource-capital.ch
    www.resource-capital.ch

    Die Canadian Securities Exchange hat diese Pressemitteilung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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    Miata Metals Corp.
    Dr. Jacob Verbaas
    #2133 – 1177 West Hastings Street
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