September, 2024

  1. Pfandrechte – Alles Wissenswerte auf den Punkt gebracht

    September 17, 2024 by PM-Ersteller

    Ein Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung. Es gewährt dem Gläubiger das Recht, eine Forderung durch Zugriff auf eine bestimmte Sache des Schuldners zu befriedigen.

    BildEin Pfandrecht kann sich sowohl auf Sachen, also physische Gegenstände, als auch auf Rechte jeglicher Art beziehen, wie zum Beispiel Unternehmensanteile, Patente, Wertpapiere, IP-Rechte, Domains, Lizenzen oder Markenrechte.
    Die Deutsche Pfandverwertung ist berechtigt, verpfändete Sachen oder Rechte zu versteigern. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden: Wir sind öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer und keine Pfandleiher. Unser Auftrag besteht darin, im Rahmen der Rechtspflege den Hoheitsakt der sogenannten öffentlichen Versteigerung durchzuführen. Dies unterscheidet sich von einer freiwilligen Versteigerung, wie etwa einer Kunstauktion durch einen nicht öffentlich bestellten Versteigerer.

    Grundsätzlich wird zwischen gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechten unterschieden.
    Gesetzliche Pfandrechte: Definition und Beispiele
    Gesetzliche Pfandrechte entstehen kraft Gesetz, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf. Sie dienen dazu, die Ansprüche eines Gläubigers an den Vermögenswerten eines Schuldners abzusichern, indem sie ihm das Recht einräumen, bestimmte Sachen zu pfänden, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    Ein gesetzliches Pfandrecht tritt automatisch in Kraft, sobald die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Beispiel hierfür ist das Vermieterpfandrecht gemäß § 562 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Pfandrecht gibt einem Vermieter das Recht, an den vom Mieter in die Mieträume eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu begründen.
    Solche Pfandrechte berechtigen den Gläubiger, die betreffende Sache im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerten, um so seine Forderung zu befriedigen, falls der Schuldner nicht zahlt.

    Gesetzliche Pfandrechte in Deutschland: Eine Übersicht
    In Deutschland existieren mehrere gesetzliche Pfandrechte, die jeweils spezifische Zwecke und Anwendungsbereiche haben. Hier sind die wichtigsten:
    1. Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) Das Vermieterpfandrecht sichert die Ansprüche des Vermieters auf Mietzahlungen und sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis. Es umfasst alle beweglichen Sachen, die der Mieter in die gemieteten Räume eingebracht hat, sofern sie im Eigentum des Mieters stehen und nicht unpfändbar sind. Im Zusammenhang mit dem Vermieterpfandrecht steht § 885a ZPO, der einen beschränkten Vollstreckungsauftrag regelt.
    2. Pfandrecht des Verpächters (§ 592 BGB) Sicherung der Ansprüche des Verpächters an eingebrachten Sachen des Pächters.
    3. Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) Dieses Pfandrecht sichert die Vergütungsansprüche eines Werkunternehmers (z. B. eines Handwerkers), der eine Sache repariert, hergestellt oder bearbeitet hat. Der Werkunternehmer hat ein Pfandrecht an der von ihm bearbeiteten oder hergestellten Sache, bis seine Forderung beglichen ist.
    4. Pfandrecht des Spediteurs (§ 440 HGB) Ein Spediteur hat ein Pfandrecht an den Gütern, die er für den Auftraggeber transportiert, um seine Ansprüche aus dem Speditionsvertrag, einschließlich der Frachtkosten, zu sichern. Das Pfandrecht erlischt, wenn die Güter an den Empfänger ausgeliefert werden.
    5. Pfandrecht des Frachtführers (§ 441 HGB) Der Frachtführer hat ein Pfandrecht an den transportierten Gütern zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Frachtvertrag, wie z. B. Frachtkosten und Auslagen.
    6. Pfandrecht des Lagerhalters (§ 475b HGB) Der Lagerhalter hat ein Pfandrecht an den eingelagerten Gütern, um seine Ansprüche aus dem Lagervertrag einschließlich Lagerkosten und Auslagen zu sichern.
    7. Pfandrecht des Verfrachters (§ 623 HGB) Sicherung der Ansprüche des Verfrachters gegenüber dem Empfänger der Fracht.
    8. Pfandrecht des Grundstückseigentümers an Früchten (§ 591 BGB) Der Eigentümer eines Grundstücks hat ein Pfandrecht an den Früchten des Grundstücks (z. B. Ernte), wenn der Pächter diese ohne Bezahlung der Pacht entnehmen will.
    9. Pfandrecht des Gastwirts (§ 704 BGB) Ein Gastwirt hat ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes zur Sicherung seiner Forderungen.
    10. Pfandrechte des Kaufmanns (§§ 369-392 HGB)
    o § 369 HGB Pfandrechte wegen Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften
    o § 371 HGB Befriedigungsrecht
    o § 373 HGB Annahmeverzug
    o § 376 HGB Fixhandelskauf
    o § 379 HGB Einstweilige Aufbewahrung
    o § 388 HGB Mangelhaftes Kommissionsgut
    o § 392 HGB Notverkauf.

    11. Pfandrecht des Kommissionärs (§§ 397-398 HGB)
    o Ein Kommissionär, der Waren im Auftrag eines Dritten kauft oder verkauft, hat ein Pfandrecht an diesen Waren zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Kommissionsgeschäft.
    o § 398 HGB: Pfandrecht des Einkaufskommissionärs.
    12. Pfandrecht an sicherungsübereigneten Sachen (Grundsatzurteil des BGH)
    o Sicherung von Ansprüchen bei Übertragung von Eigentum als Sicherheit.
    13. Pfandrecht des Pfandleihers (§ 9 Pfandleiherverordnung)
    o Regelung des Pfandrechts im Rahmen der Pfandleihe.
    14. Pfandrechte bei Fundsachen (§ 979 BGB)
    o Regelung der Sicherungsrechte bei Fundsachen.
    15. Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb (§ 1218 BGB)
    o Regelung der Verwertung von Pfandsachen bei drohendem Verderb.
    16. Hinterlegung von Geld und Wertpapieren (§ 233 BGB)
    o Sicherung von Forderungen durch Hinterlegung.
    17. Freihändiger Verkauf (§ 385 BGB)
    o Regelung zum freihändigen Verkauf von Pfandgegenständen.
    18. Aufhebung des Gesamtnachlasses (§ 1922 BGB)
    o Regelung zur Verteilung und Aufhebung des Nachlasses.
    19. Abweichende Vereinbarung (§ 1245 BGB)
    o Regelungen zu abweichenden Vereinbarungen bei Pfandrechten.
    20. Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers (§ 1258 BGB)
    o Regelung zur Verpfändung von Miteigentumsanteilen.
    21. Pfandrecht an Unternehmensanteilen und Rechten (§ 1273 BGB)
    o Regelung zur Sicherung von Rechten und Anteilen.
    22. Verpfändung von Inhaberaktien (§ 1293 BGB)
    o Regelung zur Verpfändung von Inhaberaktien.
    23. Freihändiger Verkauf von Orderpapieren (§ 1295 BGB)
    o Regelung zur Verwertung von Orderpapieren.
    24. Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB)
    o Regelung zur Verteilung des Erbes.
    25. Kaduzierung und Versteigerung von Geschäftsanteilen (§§ 21, 23, 27 GmbHG)
    o Regelungen zur Verwertung von GmbH-Geschäftsanteilen.
    26. Rechte gemäß Aktiengesetz (z. B. §§ 65, 214, 226 AktG)
    o Verschiedene Pfandrechte und Verwertungsvorschriften nach dem Aktiengesetz.
    27. Auseinandersetzung bei Teilung (§ 731 BGB)
    o Regelung zur Teilungsversteigerung in Bruchteilsgemeinschaften.
    28. Teilungsversteigerung bei Bruchteilsgemeinschaften (§ 741 BGB)
    o Regelung zur Aufhebung von Bruchteilsgemeinschaften.
    29. Aufhebung (§ 749 BGB)
    o Regelung zur Aufhebung von Pfandrechten.
    30. Gesamthandgemeinschaft (§ 753 BGB)
    o Regelungen zu Pfandrechten in der Gesamthandgemeinschaft.
    Diese Pfandrechte entstehen in der Regel automatisch durch das Gesetz und dienen der Sicherung berechtigter Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Schuldner. Sie berechtigen den Gläubiger, die gepfändeten Sachen oder Rechte (wie Unternehmensanteile) zu verwerten, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

    Was sind vertragliche Pfandrechte?
    Vertragliche Pfandrechte entstehen durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Pfandgeber (Schuldner) und dem Pfandnehmer (Gläubiger). Im Gegensatz zu gesetzlichen Pfandrechten, die automatisch kraft Gesetzes entstehen, basieren vertragliche Pfandrechte auf einer expliziten Vereinbarung zwischen den Parteien. Sie dienen als Sicherheit für die Erfüllung einer Forderung, indem der Gläubiger das Recht erhält, eine bestimmte Sache zu verwerten, falls der Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen (z. B. die Rückzahlung eines Darlehens) nicht erfüllt.
    Merkmale und Funktionsweise von vertraglichen Pfandrechten
    o Vertragliche Grundlage:
    Ein vertragliches Pfandrecht entsteht durch eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien. Diese kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Üblicherweise wird es jedoch schriftlich dokumentiert, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
    o Bestimmtes Pfandobjekt:
    Ein vertragliches Pfandrecht bezieht sich auf eine klar definierte Sache (Pfandobjekt). Dies kann ein beweglicher Gegenstand (z. B. ein Auto oder Schmuck) oder eine unbewegliche Sache (z. B. ein Grundstück) sein. Auch Rechte, wie Forderungen oder Anteile (z. B. Aktien), können Gegenstand eines Pfandrechts sein.
    o Besitzübergabe:
    Bei vertraglichen Pfandrechten an beweglichen Sachen (z. B. ein Auto oder Schmuck) wird der Besitz in der Regel an den Pfandgläubiger oder einen neutralen Verwahrer, wie einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer, übergeben. Dies stellt sicher, dass der Gläubiger die Möglichkeit hat, das Pfand zu verwerten, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Bei unbeweglichen Sachen (z. B. Grundstücken) ist die Eintragung ins Grundbuch erforderlich, um das Pfandrecht zu sichern.
    o Verwertungsrecht bei Nichterfüllung:
    Wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Rückzahlung eines Darlehens) nicht nachkommt, hat der Gläubiger das Recht, die verpfändete Sache zu verwerten (durch Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung durch einen öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer gemäß § 1235 BGB), um seine Forderung zu befriedigen.
    Beispiele für vertragliche Pfandrechte
    1. Vertragliches Pfandrecht an beweglichen Sachen (BGB-Pfandrecht):
    Ein Darlehensnehmer kann einem Darlehensgeber ein Pfandrecht an einem bestimmten beweglichen Gegenstand (z. B. Fahrzeug oder Schmuck) einräumen. Der Darlehensgeber erhält den Besitz an diesem Gegenstand, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.
    2. Pfandrecht im Bankwesen (Lombardkredit):
    Bei einem Lombardkredit gibt ein Kunde der Bank Wertpapiere oder andere bewegliche Vermögensgegenstände als Pfand für ein gewährtes Darlehen. Wenn der Kunde das Darlehen nicht zurückzahlt, hat die Bank das Recht, die verpfändeten Wertpapiere im Wege der öffentlichen Versteigerung verkaufen zu lassen.
    3. Sicherung durch Hypothek und Grundschuld:
    Bei Immobilien wird häufig eine Hypothek oder Grundschuld ins Grundbuch eingetragen, um ein Darlehen abzusichern. Im Falle der Nichtzahlung kann die Bank oder der Gläubiger die Immobilie durch Zwangsversteigerung verwerten. Alternativ können Gläubiger und Schuldner vereinbaren, die Immobilie durch einen öffentlich bestellten Versteigerer versteigern zu lassen. Diese Vereinbarung muss klar formuliert und schriftlich festgehalten werden, insbesondere im B2C-Vertragsverhältnis. Eine freiwillige Versteigerung unterscheidet sich von einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung und kann oft schneller und weniger formell durchgeführt werden, was im Interesse beider Parteien ist, weil in der Regel das Verwertungsverfahren gegenüber der Versteigerung durch den Rechtspfleger am Amtsgericht erstens schneller erfolgt und zweitens so die Chance auf bessere Verwertungserlöse besteht.
    Auch die freiwillige Versteigerung von Immobilien muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Rechte beider Parteien gewahrt bleiben. Diese Voraussetzung ist durch die Einschaltung eines allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers erfüllt, denn dieser ist auf seine Unabhängigkeit und auf die gewissenhafte Durchführung vereidigt. Ein öffentlich bestellter Versteigerer ist eine Person, die offiziell für die Durchführung von Versteigerungen zugelassen ist. Dieser arbeitet unabhängig und sorgt dafür, dass die Versteigerung fair und transparent abläuft. Die Einbeziehung eines solchen Versteigerers sollte in der Vereinbarung festgelegt werden.
    4. Pfandrecht an Rechten:
    Auch Rechte, wie Forderungen oder Unternehmensanteile (z. B. Aktien), können verpfändet werden. Hierbei wird vertraglich vereinbart, dass der Gläubiger ein Pfandrecht an diesen Rechten erhält, um seine Forderung zu sichern.

    Versteigerung durch einen öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer
    Bei einer freiwilligen Versteigerung, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner basiert, kann der Gläubiger einen öffentlich bestellten Versteigerer beauftragen. Diese Versteigerer sind unabhängig und offiziell zugelassen (durch die Ordnungsämter oder durch die Industrie- und Handelskammer) und müssen sicherstellen, dass die Versteigerung fair und transparent verläuft. Sie sind an gesetzliche Vorschriften gebunden und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung.
    Ablauf der Versteigerung:
    1. Öffentliche Bekanntmachung:
    Die Versteigerung muss gemäß § 1237 BGB öffentlich bekannt gemacht werden, um potenziellen Käufern die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen.
    2. Mindestgebot:
    Die Versteigerung erfolgt in der Regel auf Basis eines Mindestgebots, das im Falle von Immobilien durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen festgelegt oder vertraglich vereinbart wird.
    3. Erlösverwendung:
    Der Erlös aus der Versteigerung dient zur Befriedigung der Forderungen des Gläubigers. Überschüsse, die nach der Befriedigung der Forderungen verbleiben, müssen an den Schuldner ausgezahlt werden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
    Frau Dagmar Gold
    Bierhäuslweg 9
    83623 Dietramszell
    Deutschland

    fon ..: 08027 908 9928
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    email : office@deutsche-pfandverwertung.de

    Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
    Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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  2. Google missbraucht Marktmacht

    September 17, 2024 by PM-Ersteller

    Analyse der Beschuldigungen und Konsequenzen:

    BildDie weltweit dominierende Suchmaschine Google und maßgebender Akteur im Bereich digitaler Werbung und Technologie, ist stetig im Zentrum der Aufmerksamkeit durch Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und unlauterem Wettbewerb.

    Solche Anschuldigungen kommen nicht nur von der Konkurrenz und Verbraucherschutzorganisationen, sondern genauso auch von staatlichen Regulierungsbehörden in unterschiedlichen Ländern.

    Was genau bedeutet es, wenn Google die Ausnutzung seiner Macht vorgeworfen wird?
    Welche Konsequenzen könnte dies nach sich ziehen?
    Ein Überblick über die Marktmacht von Google
    Um die Anschuldigungen des Machtmissbrauchs zu verstehen, muss man zunächst die weitreichende Marktmacht von Google zu Rate ziehen.

    Das Technologieunternehmen ist mit einem Marktanteil von etwa 92 % die dominierende Suchmaschine weltweit. Dieses Monopol verschafft Google einen weitreichenden Vorteil im Bereich der digitalen Werbung. Die Mehrheit der Einnahmen des Unternehmens basiert auf Online-Werbung, im Speziellen durch das Google Ads-Netzwerk, das sowohl Suchmaschinenwerbung als auch Display-Werbung auf Millionen von Websites beinhaltet.

    Darüber hinaus kontrolliert Google auch das Betriebssystem Android, das weltweit am meisten verwendete mobile Betriebssystem, und stellt eine breite Palette von Diensten wie YouTube, Google Maps, Gmail und Google Cloud an.

    Diese marktbeherrschende Stellung macht es Google möglich, immensen Einfluss auf den digitalen Markt zu vollziehen und eine bestimmende Rolle in der Art und Weise zu spielen, wie Informationen verbreitet und konsumiert werden.

    Beschuldigungen zum Missbrauch der Marktmacht:
    Die wesentlichen Vorwürfe gegen Google fokussieren sich auf die folgenden Bereiche:

    “ Monopolstellung in der Suchmaschinenwerbung “ Kritiker werfen Google vor, seine Marktmacht zu instrumentalisieren, um die Konkurrenz zu benachteiligen. Zum Beispiel wird gesagt, dass Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen priorisiert und die Konkurrenz schlechter aufstellt.

    Ein bekannter Beleg hierfür ist die Anschuldigung der EU-Kommission, dass Google seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping in den Suchergebnissen präferiert habe. Diese Praxis, so die EU, habe den Wettbewerb verzerrt und die Verbraucher negativ beeinflusst.

    “ Datensammlung und Datenschutzprobleme “ Ebenso wird Google häufig damit konfrontiert, die exorbitanten Mengen an Daten, die es von seinen Nutzern bündelt, zu verwenden, um seine eigenen Produkte zu stärken und simultan andere Wettbewerber aus dem Markt zu stoßen.

    Die Art und Weise, wie Google Daten sammelt und instrumentalisiert, hatte auch Sorgen bezüglich des Datenschutzes zur Folge. Kritiker argumentieren, dass die Datenpraktiken von Google nicht ausreichend transparent wären und Nutzer oft nicht ausführlich genug darüber informiert werden, wie ihre Daten gesammelt, genutzt und weitergegeben werden.

    “ Behinderung des Wettbewerbs im App-Markt “ Auf dem Markt für mobile Apps und digitale Inhalte steht Google ebenso unter Beschuss.

    Über Android kontrolliert Google das weltweit größte mobile Betriebssystem. So kam es zu Vorwürfen, dass Google seine Marktmacht nutzt, um Konkurrenten zurückzusetzen.

    Ein Beleg hierfür ist der Vorwurf, dass Google App-Entwickler zwingt, den Google Play Store zu verwenden und hohe Gebühren für In-App-Käufe fordert. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der Entwickler limitiert, alternative App-Stores zu nutzen oder ihre Apps über andere Kanäle zu vertreiben.

    “ Dominanz: digitale Werbung “ Die Plattform ist auch im Bereich der digitalen Werbung auf dem Markt beherrschend. Die EU und weitere Behörden haben Google vorgeworfen, sich seine Marktposition in der digitalen Werbung zu Nutze zu machen, um den Wettbewerb zu manipulieren und die Preise für Werbetreibende zu steigern.

    Google kontrolliert viele Tools und Plattformen, die für den Kauf, den Weiterkauf und die Verbreitung von Online-Werbung genutzt werden, und es wird angenommen, dass das Unternehmen diese Kontrolle ausnutzt, um seinen eigenen Werbediensten einen unlauteren Vorteil zu gewähren.
    Reaktionen auf globaler Ebene & Regulierungsmaßnahmen
    Die Vorwürfe zum Missbrauch der Marktmacht durch Google wechseln je nach Region – so auch die Reaktionen.

    In der Europäischen Union wurde Google in den letzten Jahren mit mehreren Geldstrafen konfrontiert, die in Summe mehrere Milliarden Euro umfassen. Diese Strafen entstanden auf Basis verschiedener Verstöße, darunter die oben erläuterten Vorwürfe im Zusammenhang mit Google Shopping und Android.

    Die EU hat auch gehandelt, um die Transparenz in der Online-Werbung zu erhöhen und den Wettbewerb zu unterstützen.

    In den USA hat Google ebenso mit rechtlichen Herausforderungen zu kämpfen. Die amerikanische Regierung und mehrere Bundesstaaten haben Klagen eingereicht, in denen Google vorgeworfen wird, wettbewerbswidrige Praktiken zu gebrauchen und seine Marktmacht für sich zu nutzen, sowie auch den Wettbewerb zu behindern. Diese Klagen könnten zu einer detaillierten Prüfung der Geschäftspraktiken von Google und potenziell zu Maßnahmen führen, die darauf abzielen, die Marktmacht des Unternehmens zu limitieren.

    Auch andere Länder, darunter Australien, Indien und Südkorea, haben Untersuchungen eingeleitet und Maßnahmen ergriffen, um gegen die Handlungen & die Stellung von Google anzugehen.

    Eventuelle Folgen/Lösungen für die Zukunft des digitalen Marktes:
    Die anhaltenden Untersuchungen und rechtlichen Schritte gegen Google könnten weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des digitalen Marktes haben.
    Wenn die Regulierungsbehörden Maßnahmen ergreifen, um die Stellung von Google einzugrenzen, kann dies zu einem offeneren und wettbewerbsfähigeren Markt führen.
    So kann es auch zu einem Wandel in der Art und Weise kommen, wie Daten gesammelt und genutzt werden, was wiederum Folgen für den Datenschutz und die Privatsphäre der Nutzer bereithalten würde.

    Auf der anderen Seite könnte eine übermäßige Regulierung auch unbeabsichtigte Auswirkungen haben, wie z. B. die Einschränkung von Innovationen oder die Steigerung der Kosten für Verbraucher und Unternehmen.

    Die Herausforderung für die Regulierungsbehörden besteht darin, eine Balance zu finden, welche sowohl den Wettbewerb fördert als auch die Rechte der Nutzer schützt, ohne die Dynamik und die Innovationskraft des digitalen Marktes möglicherweise zu berühren.

    Fazit:
    Die Behauptungen zum Missbrauch der Marktmacht durch Google lassen wichtige Fragen über die Zukunft des digitalen Marktes entstehen und die Rolle von Technologieunternehmen in der modernen Wirtschaft wird ebenso untersucht.

    Während die rechtlichen und regulatorischen Prozesse weiterlaufen, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und, wie die Auswirkungen auf Google, seine Konkurrenten und die Nutzer aussehen wird.

    Fest steht: die Debatte um die Macht und den Einfluss von Technologieunternehmen wie Google geht weiter – und sie wird wahrscheinlich noch an Intensität zunehmen.

    Link zu unserer Inhouse Schulung zum Thema Compliance

    -Google missbraucht Marktmacht-

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bildungsinstitut Wirtschaft
    Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
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    46399 Bocholt
    Deutschland

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    Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

    Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

    o Kommunikation im Team
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    o ESG
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    Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

    Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
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  3. ISX Financial: CEO Nikogiannis Karantzis über die Wachstumsstrategie des IPO-Kandidaten

    September 17, 2024 by PM-Ersteller

    In der sich rasch entwickelnden offenen Bankenbranche können eine starke Innovationskultur und eine differenzierte Strategie entscheidende Wettbewerbsfaktoren sein. Der CEO des IPO-Kandidaten ISX Financial EU PLC (ISXPlc; ISIN: CY0200861017), Nikogiannis Karantzis, verfolgt in dieser Hinsicht eine klare Linie.

    Nikogiannis Karantzis, CEO von ISX Plc, hat eine deutliche Vision für die kommenden Geschäftsjahre des IPO-Kandidaten. Konkret spricht er davon, dass der gesamte Zahlungszyklus vom Zahlungsempfänger bis zum Zahler von ISX kontrolliert wird und Online-Kartenzahlungen vollständig und vollständig ersetzt¹. Das Unternehmen sieht sich selbst als Innovator im Bereich der Bankentechnologie, der darauf abzielt, Zahlungen durch technologische Innovationen und die strikte Einhaltung von Vorschriften sicherer und effizienter zu machen.

    ISXPLCs Zukunftsvision und Strategie

    ISX Plc ist bestrebt, die Branche durch innovative, selbst entwickelte und patentierte Technologien neu zu definieren, wobei Kundenpräferenz, Verbraucherschutz und Betrugsprävention stets im Vordergrund stehen. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass eine Kombination aus fortschrittlichen Sicherheitsprotokollen, sofortigen Abrechnungen und vollautomatischem Abgleich der Schlüssel zu sicheren und transparenten Zahlungen ist. Die Vision von ISX Plc geht über die reine Bereitstellung von Zahlungslösungen hinaus – das Unternehmen will neue Standards für den Sektor setzen und den größten Teil der Wertschöpfungskette im Zahlungsverkehr übernehmen.

    Im Mittelpunkt der Strategie von ISX Plc steht die kontinuierliche Anpassung an regulatorische Anforderungen wie die PSD3-Richtlinie in Europa und die neuen Anforderungen der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien. Laut Nikogiannis Karantzis investiert der Banking-Tech-Innovator daher stark in Forschung und Entwicklung, um Technologien zu entwickeln und zu patentieren, die nicht nur den aktuellen Marktanforderungen entsprechen, sondern auch zukunftssicher sind.

    Strategisch treibt ISX Plc die Innovation im Zahlungsverkehr durch die Einführung neuer Technologien wie der PaidBy®-Plattform voran, die Echtzeitabrechnungen und automatisierte Abstimmungsprozesse ermöglicht und damit neue Standards in der Branche setzt. Um höchste Sicherheits- und Compliance-Standards zu gewährleisten, setzt ISX Plc außerdem auf strenge Authentifizierungsverfahren und Echtzeit-Benachrichtigungen, um den Schutz vor Betrug zu erhöhen und die Integrität des Zahlungsverkehrs sicherzustellen.

    Ehrgeiziges Ziel

    Die Ziele von ISX Plc sind klar auf die Schaffung eines sicheren, benutzerfreundlichen und effizienten Zahlungssystems ausgerichtet:

    Marktführerschaft im Open Banking: ISX Plc strebt die Marktführerschaft im Bereich Open Banking an, indem sie innovative und kundenorientierte Lösungen anbietet, von denen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher profitieren.

    Förderung der Masseneinführung von Open Banking: Durch die Entwicklung von sicheren, transparenten und einfach zu integrierenden Zahlungslösungen will ISX Plc die Masseneinführung von Open Banking² vorantreiben und gleichzeitig die Kundenbindung stärken.

    In die Zukunft investieren: Mit erheblichen Investitionen in Forschung und Entwicklung will ISX Plc die nächste Generation von Zahlungslösungen entwickeln, die den sich ständig ändernden Marktanforderungen und regulatorischen Standards entsprechen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ISX Plc eine zukunftsorientierte Strategie verfolgt, die auf eigene kundenorientierte Innovationen setzt. Diese zielen darauf ab, weite Teile der Wertschöpfungskette im Zahlungsverkehr zu öffnen und flexibel auf die neuesten Regulierungen und Entwicklungen in der Open Banking Industrie zu reagieren. Damit sieht sich ISX Plc für die Zukunft und den bevorstehenden Börsengang gut positioniert.

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    Lassen Sie sich in den Verteiler für ISX Financial oder Nebenwerte eintragen. Einfach eine E-Mail an Eva Reuter: e.reuter@dr-reuter.eu mit dem Hinweis: Verteiler ISX Financial oder Nebenwerte.

    ISX Financial
    www.isx.financial

    Quellen:
    ¹www.it-finanzmagazin.de/open-banking-ixs-financial-214092/
    ²www.sharewise.com/de/news_articles/Wie_der_Borsenkandidat_ISX_Financial_die_Zukunft_des_Zahlungsverkehrs_gestaltet_irwpressede_20240813_1224

    Disclaimer/Risikohinweis
    Interessenkonflikte: Mit der ISX Financial existiert ein entgeltlicher IR und PR-Vertrag. Inhalt der Dienstleistungen ist u.a., den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu erhöhen. Dr. Reuter Investor Relations handelt daher bei der Erstellung und Verbreitung des Artikels im Interesse von der ISX Financial. Es handelt sich um eine werbliche redaktionelle Darstellung.

    Unternehmensrisiken: Wie bei jedem Unternehmen bestehen Risiken hinsichtlich der Umsetzung des Geschäftsmodells. Es ist nicht gewährleistet, dass sich das Geschäftsmodell entsprechend den Planungen umsetzen lässt.

    Investitionsrisiken: Investitionen sollten nur mit Mitteln getätigt werden, die zur freien Verfügung stehen und nicht für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt werden. Es ist nicht gesichert, dass ein Verkauf der Anteile über die Börse zu jedem Zeitpunkt möglich sein wird. Grundsätzlich unterliegen Aktien immer dem Risiko eines Totalverlustes.

    Disclaimer: Alle in diesem Newsletter / Artikel veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältigen Recherchen. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet.

    Quellen: Insbesondere werden zur Darstellung & Beurteilung der Gesellschaften Informationen der Unternehmenswebseite verfügbaren Informationen berücksichtigt. In der Regel besteht zudem ein direkter Kontakt zum Vorstand / IR-Team der jeweiligen analysierten bzw. vorgestellten Gesellschaft. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung der ISX Financial vorgelegt, um die Richtigkeit aller Angaben prüfen zu lassen.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen über das Unternehmen. Wo immer möglich, wurden Wörter wie „können“, „werden“, „sollten“, „könnten“, „erwarten“, „planen“, „beabsichtigen“, „antizipieren“, „glauben“, „schätzen“, „vorhersagen“ oder „potenziell“ oder die Verneinung oder andere Variationen dieser Wörter oder ähnliche Wörter oder Phrasen verwendet, um diese zukunftsgerichteten Aussagen zu identifizieren. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Einschätzungen des Autors wider und basieren auf Informationen, die dem Autor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts vorlagen.

    Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit erheblichen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen verbunden. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen erörtert oder impliziert werden. Diese Faktoren sollten sorgfältig berücksichtigt werden, und der Leser sollte sich nicht in unangemessener Weise auf die zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Obwohl die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen auf Annahmen beruhen, die der Autor für vernünftig hält, kann den Lesern nicht versichert werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen werden. Dr. Reuter Investor Relations ist nicht verpflichtet, diese Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Verantwortlich & Kontakt für Rückfragen
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  4. Bugcrowd erweitert Vorstand durch Ex-Carbon-Black-CEO Patrick Morley

    September 17, 2024 by PM-Ersteller

    Erfahrene Führungspersönlichkeit im Bereich Sicherheit für öffentliche Unternehmen

    BildBugcrowd, Spezialist im Bereich Crowdsourced Security, hat Patrick Morley in den Vorstand des Unternehmens aufgenommen. Morley war 14 Jahre lang CEO von Carbon Black, einem Anbieter von cloudbasierter Endpunktsicherheitssoftware. Er führte das Unternehmen von seinen Anfängen bis zum Börsengang an der Nasdaq im Jahr 2018 und beaufsichtigte anschließend die Übernahme durch VMware im Jahr 2019.

    Morley stößt zu einem erfahrenen Vorstand bei Bugcrowd, der das Unternehmen bis 2024 zu erheblichem Wachstum geführt hat. Dies umfasst eine große Finanzierungsrunde in Höhe von 102 Millionen US-Dollar, die Übernahme von Informer und die Aufnahme von über 130 neuen Kunden in die Bugcrowd-Plattform in der ersten Hälfte dieses Jahres.

    „Ich bin zu Bugcrowd gekommen, weil ich glaube, dass sie den Markt erobern werden – und ich möchte dazu beitragen, dass dies geschieht“, erklärte Patrick Morley, neues Vorstandsmitglied von Bugcrowd. „Bugcrowd hat seine Plattformführerschaft im Bereich Crowdsourced Security bewiesen und ist perfekt positioniert, um diesen Bereich anzuführen. Es ist eine aufregende Zeit, Teil eines Teams zu sein, das echte Innovationen im Bereich der Cybersicherheit vorantreibt, und ich freue mich darauf, an der Seite eines so talentierten Vorstands und Führungsteams zu diesem Erfolg beizutragen.“

    Während seiner Amtszeit als CEO von Carbon Black half Morley dabei, das Unternehmen von 20 auf 1.200 Mitarbeiter zu vergrößern und über 20.000 Kunden zu betreuen. Im Jahr 2019 übernahm VMware Carbon Black für 2,1 Milliarden US-Dollar. Vor seiner Zeit bei Carbon Black war Morley CEO des Digital-Identity-Unternehmens Imprivata und anschließend COO des ehemaligen Softwareunternehmens Corel Corporation.

    „Mit Patrick ergänzen wir unser erfahrenes Team im Vorstand um einen weiteren erfahrenen Cybersecurity-Experten“, sagte Dave Gerry, CEO von Bugcrowd. „Bugcrowd wächst schnell und das in vielerlei Hinsicht. Das Unternehmen selbst wächst weiter, die Fähigkeiten der Bugcrowd-Plattform entwickeln sich weiter, und wir haben durch eine Reihe neuer Kunden Erfolg am Markt. In dieser Wachstumsphase freue ich mich, eine weitere erfahrene Stimme in die Unternehmensführung aufzunehmen, insbesondere jemanden, der ein Unternehmen in einer ähnlichen Phase geführt hat, in der sich Bugcrowd jetzt befindet. Ich freue mich darauf, mit Patrick zusammenzuarbeiten, wenn Bugcrowd in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 weitere Fortschritte macht.“

    Die Bugcrowd-Plattform verbindet Unternehmen mit vertrauenswürdigen Sicherheitsforschern und Hackern, um sich proaktiv gegen hochentwickelte Bedrohungen zu schützen. Seit über einem Jahrzehnt hat der eigene „Skills-as-a-Service“-Ansatz von Bugcrowd für mehr als 1.200 Kunden – darunter OpenAI, Google, T-Mobile, Carvana, das CDAO des US-Verteidigungsministeriums, ExpressVPN, Rapyd, New Relic und OpenSea – mehr hochwirksame Schwachstellen aufgedeckt als herkömmliche Methoden und einen deutlicheren ROI erzielt. Mit der Flexibilität und dem Zugang zu einem Jahrzehnt an Schwachstelleninformationen hat sich die Bugcrowd-Plattform weiterentwickelt, um eine sich verändernde Angriffsfläche zu adressieren, die durch die Einführung von mobiler Infrastruktur, hybrider Arbeit, APIs, Krypto, Cloud-Workloads und KI beeinflusst wird. Zu den Crowdsourced-Lösungen von Bugcrowd gehören Penetrationstests als Service, verwaltete Bug Bounties, Programme zur Aufdeckung von Schwachstellen (VDPs) und KI-Sicherheitsprodukte.

    Weitere Informationen über Bugcrowd finden sich unter www.bugcrowd.com

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    Seit 2012 versetzt Bugcrowd Unternehmen in die Lage, die Kontrolle zurückzugewinnen und den Bedrohungsakteuren einen Schritt voraus zu sein, indem der kollektiven Einfallsreichtum und das Fachwissen der Kunden sowie eine vertrauenswürdigen Allianz von Elite-Hackern mit den patentierten Daten und der KI-gestützten Security Knowledge Platform(TM) vereint werden. Das Netzwerk von Hackern verfügt über vielfältiges Fachwissen, um verborgene Schwachstellen aufzudecken und sich schnell auf neue Bedrohungen einzustellen, selbst bei Zero-Day-Exploits. Mit unübertroffener Skalierbarkeit und Anpassungsfähigkeit findet die daten- und KI-gesteuerte CrowdMatch(TM)-Technologie in der Plattform das perfekte Talent für den Kampf gegen Bedrohungen. Damit schafft Bugcrowd eine neue Ära der modernen Crowdsourced Security, die Bedrohungsakteure übertrifft.
    Weitere Informationen finden sich unter www.bugcrowd.com sowie dem Blog.
    „Bugcrowd“, „CrowdMatch“ und „Security Knowledge Platform“ sind Warenzeichen von Bugcrowd Inc. und seinen Tochtergesellschaften. Alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos, auf die hier Bezug genommen wird, gehören den jeweiligen Unternehmen.

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  5. Ripple Therapeutics kündigt Kooperations- und Lizenzoptionsvereinbarung mit AbbVie zur Entwicklung von innovativen Therapien für das Glaukom-Management an

    September 17, 2024 by PM-Ersteller

    – Zusammenschluss von AbbVies Know-how auf dem Gebiet der Augenheilkunde und Ripples innovativer Arzneimittelverabreichungsplattform dient der Entwicklung von neuartigen Implantaten für die verzögerte Wirkstofffreisetzung zur Behandlung des Glaukoms

    TORONTO, ONTARIO / ACCESSWIRE / 17. September 2024 / Ripple Therapeutics hat heute eine Kooperations- und Lizenzoptionsvereinbarung mit AbbVie zur Entwicklung von RTC-620, einem vollständig biologisch abbaubaren intrakameralen Implantat der nächsten Generation mit verzögerter Wirkstofffreisetzung und der Möglichkeit der wiederholten Verabreichung zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei Patienten mit einem Offenwinkelglaukom (OAG) oder okulärer Hypertension (OHT), angekündigt. Diese Zusammenarbeit profitiert einerseits von AbbVies Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Augenheilkunde und andererseits von Ripples innovativer Arzneimittelverabreichungsplattform.

    Ripples patentierte Technologieplattform basiert auf der Entdeckung, dass Arzneimittel ohne den Einsatz von Polymeren oder Hilfsstoffen in Arzneimittel mit kontrollierter Freisetzung umgewandelt werden können. Bei diesen proprietären Prodrugs kommt es zu einer Oberflächenerosion, wodurch die Arzneimittelfreisetzung nach einer Kinetik nullter Ordnung erfolgt. Sie sind in hohem Maße individuell adaptierbar, was eine bedarfsgerechte Anpassung der Wirkstoffdosis und auch Wirkdauer ermöglicht. Da keine Polymere oder Hilfsstoffe verwendet werden, verschwindet nach der vollständigen Freisetzung des Arzneimittels auch das Implantat ohne entzündungsfördernde Abbauprodukte, was für eine wiederholte Verabreichung von Vorteil ist.

    Wir freuen uns über die Partnerschaft mit AbbVie, einem Weltmarktführer auf dem Gebiet der Augentherapeutik, so Tom Reeves, President und Chief Executive Officer von Ripple Therapeutics. Wir hoffen, dass wir durch die Vereinigung unserer Arzneimittelverabreichungsplattform mit den Kompetenzen von AbbVie in den Bereichen Forschung, Klinik, Behördenwesen und Vermarktung einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Glaukom-Patienten leisten können.

    Millionen von Menschen leben mit einem Glaukom, das zu den häufigsten Ursachen für den Verlust des Sehvermögens zählt. Es braucht neue Behandlungsmöglichkeiten für Patienten, die mit der Verabreichung von Augentropfen überfordert sind oder bei denen das Risiko eines Sehkraftverlusts besteht und die nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten suchen.

    Wir von AbbVie streben nach innovativen Lösungen, um unser Portfolio an sehkrafterhaltenden Therapien weiter auszubauen, erklärt Michael Robinson, M.D., Vice President und Therapeutic Area Head, Ophthalmology bei AbbVie. Es ist uns eine große Freude, gemeinsam mit unserem Partner Ripple die Entwicklung von RTC-620 voranzutreiben.

    Im Rahmen der Vereinbarung wird Ripple die präklinische Entwicklung von RTC-620 beaufsichtigen. Nach Ausübung der Option übernimmt AbbVie die Leitung der klinischen und vermarktungsspezifischen Aktivitäten. Ripple erhält von AbbVie eine Vorauszahlung in Höhe von 21,8 Millionen $ und hat außerdem Anspruch auf Optionsgebühren und Meilensteinzahlungen im Gesamtwert von bis zu 290 Millionen $ sowie auf gestaffelte Lizenzgebühren auf den Nettoumsatz.

    Über Ripple Therapeutics

    Ripple Therapeutics Corporation ist ein privates Unternehmen für klinische Forschung, das sich auf die Optimierung von Augentherapeutika mit kontrollierbaren Implantaten mit Depotwirkung ohne Verwendung von Polymeren oder Hilfsstoffen spezialisiert hat. Unsere neuartigen Therapeutika ermöglichen ein besseres Outcome für Patienten, ein einfacheres Behandlungsmanagement für Ärzte sowie Kosteneinsparungen für Krankenkassen. www.rippletherapeutics.com

    Piper Sandler fungierte als exklusiver Finanzberater von Ripple.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie über:
    Mediensprecherin: Julie Fotheringham, jfotheringham@rippletherapeutics.com, 416-951-7988

    QUELLE: Ripple Therapeutics

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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