Oktober, 2024

  1. Condat AG ernennt Pascal Herrmann zum Vorstandsmitglied

    Oktober 1, 2024 by PM-Ersteller

    Condat erweitert Vorstand: Pascal Herrmann übernimmt maßgebliche Rolle in der Optimierung der internen Strukturen und stärkt das Unternehmen auf seinem Wachstumskurs.

    BildDie Condat AG freut sich, die Ernennung von Pascal Herrmann als Vorstandsmitglied bekannt zu geben. In seiner neuen Position wird Herrmann maßgeblich an der Optimierung der internen Strukturen des Unternehmens arbeiten, während der Vorstandsvorsitzende Horst Martin Dreyer den Fokus auf den Vertrieb und die konsequente Weiterentwicklung des Produkt- und Dienstleistungsangebots legt.

    Mit der Ernennung von Pascal Herrmann stärkt die Condat AG ihr Führungsteam weiter und setzt ihren erfolgreichen Wachstumskurs fort. Sein Engagement wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einem dynamischen Marktumfeld nachhaltig zu sichern und den organisatorischen Rahmen zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung optimal zu gestalten.

    Herrmann verfügt über umfassende Erfahrungen aus seiner bisherigen Management-Tätigkeit bei ALDI SÜD, einem der weltweit erfolgreichsten Einzelhandelsunternehmen. Dort hat er erfolgreich Veränderungs- und Digitalisierungsprojekte koordiniert und kann auf fundierte Projektmanagement-Erfahrungen aus verschiedenen Fach- und Führungspositionen zurückgreifen.

    „Wir sind überzeugt, dass Pascal Herrmann mit seiner umfangreichen Projekt- und Managementerfahrung einen wertvollen Beitrag zu unserer Unternehmensentwicklung leisten wird. Seine Expertise in den Bereichen Personal, Finanzen und Prozessmanagement wird uns dabei helfen, unsere Wachstumsstrategie konsequent voranzutreiben“, so Peter Herrmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Condat AG.

    Über Condat

    Condat ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Digitalisierung und KI-Unterstützung von Unternehmensprozessen. Mit praxiserprobten Produkten und erfahrenen Expert:innen tragen wir dazu bei, die Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft zu sichern. Mit unseren Lösungen fördern wir die Vernetzung, optimieren die Kommunikation und sorgen für Fortschritt im Gesundheitswesen, in Politik, Medien, Kultur und Umwelt. Wir setzen auf intelligente IT-Lösungen, um gesellschaftliche Probleme anzugehen und eine Welt zu schaffen, in der alle sicher, gut versorgt und selbstbestimmt leben können.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Condat AG
    Herr Matthias Bennör
    Alt-Moabit 91d
    10559 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 01743674815
    web ..: https://www.condat.de
    email : matthias.bennoer@condat.de

    Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

    Pressekontakt:

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    Herr Matthias Bennör
    Alt-Moabit 91d
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  2. Thema Betreuungsrecht: Der Wille betreuter Menschen und die Umsetzung durch Betreuer

    Oktober 1, 2024 by PM-Ersteller

    Rechtsanwältin Susanne Kilisch erklärt wie der Wille betreuter Menschen ermittelt wird und die Umsetzung durch Betreuer erfolgen soll.

    BildZentrale Pflicht für Betreuer zur Ausübung ihres Amtes besteht darin, die Betreuung nach den Wünschen des Betreuten zu führen. Diese sog. Wunschbefolgungspflicht gilt für das gesamte Betreuungsverfahren, also für alle Aufgabenbereiche.

    Diese Wunschbefolgungspflicht ist ausschließlich an die persönlichen und finanziellen Ressourcen des einzelnen Betreuten geknüpft und steht ausdrücklich seit 01.01.2023 nicht (mehr) in Zusammenhang mit dem objektiven Wohl des Betreuten. Entscheidend ist also, was subjektiv für jeden einzelnen Betreuten „Wohl“ bedeutet und erfordert.

    Auf keinen Fall dürfen Wünsche betreuter Menschen allein deshalb übergangen werden, weil sie womöglich von durchschnittlichen gesellschaftlichen Ansichten abweichen oder objektiv unvernünftig erscheinen.

    Leider wird dies in vielen Betreuungsverfahren immer noch verkannt.

    Sofern Betreuer in ihren Entscheidungen und Handlungen für den Betreuten von den Wünschen des Betreuten abweichen oder die Wünsche für unbeachtlich halten, gilt dafür ein strenger Maßstab und ist nur unter den Voraussetzungen des § 1821 Abs. 3 BGB möglich.

    Nach § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB haben Betreuer den Wünschen von betreuten Personen nicht zu entsprechen, sofern „_die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann._“

    oder nach § 1821 Abs. 3 Nr. 2 BGB _“dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist.“_

    Im Rahmen von in unserer Kanzlei geführten Mandate stellen wir fest, dass Betreuer nicht nur die Wunschbefolgungspflicht missachten, sondern schon nicht dazu bereit sind, Wünsche von Betreuten zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn diese zu ermitteln.

    In besonders bemerkenswerten Einzelfällen besteht diese Pflichtwidrigkeit in Nichtstun oder gipfelt in Handeln gegen den Willen betreuter Personen. In anderen Fällen werden Anliegen von Betreuten rundweg abgelehnt. Es kann sich dabei um Betreuungsverfahren handeln, in denen Betreute derartige Situationen über lange Zeiträume hinnehmen, weil sie resigniert haben oder nicht darüber informiert sind, dass es sich dabei um Tatbestände handelt, die die Eignung des Betreuers in Frage entfallen lassen und einen Betreuerwechsel rechtfertigen können.

    Inhaltlich handelt es dabei zum Teil um massivste finanzielle Beschränkungen, die Betreuten von Betreuern nach eigenen Maßstäben aufgezwungen werden. Dies obwohl umfangreiche finanzielle Ressourcen vorhanden sind und vor der Betreuung ein völlig anderer Lebensstil praktiziert wurde.

    Verfügungsgeld für Lebenshaltungskosten wird in zu geringer Höhe bereitgestellt, Urlaubsreisen und Restaurantbesuche versagt, die bisherigen Lebenshaltungskosten und der bisherige Lebensstil für zu aufwändig betrachtet. Beeinträchtigen Menschen werden persönliche Beschränkungen auferlegt, indem sie vermeintlich „freiwillig“ in stationären Einrichtungen belassen werden, obwohl diese sich nichts mehr wünschen, als ein privates Leben in zur Verfügung stehenden anderen Wohnformen zu führen.

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. rau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstr. 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 08944232990
    fax ..: 0 89 / 44 232 99 – 20
    web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de/
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

    Pressekontakt:

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  3. Neue Ära für vernetzte Fahrzeuge: In-Car-Zahlungen treiben bis 2030 einen Markt von 580 Milliarden Dollar an.

    Oktober 1, 2024 by PM-Ersteller

    Globaler Automobil-Zahlungsmarkt wächst bis 2030 auf über 580 Milliarden Dollar dank 895 Millionen vernetzter Fahrzeuge

    Der Markt für In-Car-Payments wächst rasant. Die am stärksten betroffenen Dienstleistungen sind das Parken und Aufladen von Elektrofahrzeugen (70 %), Einkäufe auf E-Commerce-Plattformen für Produkte und Services wie Lebensmittel, Getränke und Unterhaltung (25 %) sowie zusätzliche Fahrzeugfunktionen (5 %).

    Lissabon/Frankfurt, 24.09.2024 – Pairpoint, führender Anbieter von Lösungen für die „Economy of Things“, hat heute eine wegbereitende Studie veröffentlicht, die von STL-Partner entwickelt wurde. Diese Studie beleuchtet das enorme Potenzial von In-Car-Payments und prognostiziert ein weltweites Marktvolumen von 580 Milliarden Dollar bis 2030. Der Report mit dem Titel Fuelling the Future: The $580 Billion In-Car Payment Opportunity untersucht, wie vernetzte Autos die Automobilbranche verändern und neue Möglichkeiten schaffen, direkt im Fahrzeug zu bezahlen. Es wird ein jährliches Marktwachstum von beeindruckenden 130 % zwischen 2023 und 2030 erwartet. Parallel dazu geht man davon aus, dass die Zahl der vernetzten Fahrzeuge weltweit von derzeit 430 Millionen auf 895 Millionen steigen wird.

    In-Car-Payments gehören zu den bahnbrechendsten Innovationen im Automobilsektor. Sie ermöglichen Fahrern, direkt über die Software ihres Autos sicher und automatisch zu bezahlen. Die Technologie bietet zahlreiche nützliche Funktionen, darunter Versicherungen, die je nach gefahrenen Kilometern abgerechnet werden, die Fernüberwachung von Fahrzeugdaten, Echtzeitinformationen sowie automatische Notrufe. Der größte Vorteil: Zahlungen beispielsweise beim Tanken, Aufladen von Elektroautos oder dem Bezahlen von Parkgebühren können ohne Verwendung einer Karte oder App direkt vom Auto aus erledigt werden.

    Die Studie hebt weiterhin hervor, dass der größte Marktanteil auf Zahlungen für Fahrzeugdienstleistungen wie Parken und Aufladen von Elektrofahrzeugen (70 %), gefolgt von E-Commerce-Plattformen für Produkte und Dienstleistungen (25 %) sowie zusätzlichen Fahrzeugfunktionen (5 %) entfallen wird.

    Weitere relevante Ergebnisse der Studie:
    Der Markt für In-Car-Payments wird in den nächsten fünf Jahren einen Wendepunkt erreichen, mit einem exponentiellen Wachstum, das bis 2030 die Marke von 580 Milliarden Dollar übersteigen wird.
    Technologien wie Fingerabdruck-Erkennung, Künstliche Intelligenz (KI), digitale Wallets, kontaktloses Bezahlen und schnelle Internetverbindungen sorgen dafür, dass Zahlungen im Auto sicher und reibungslos ablaufen.

    In-Car-Payments bieten gegenüber herkömmlichen Methoden Vorteile durch höhere Geschwindigkeit, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit.
    „Erweiterte Netzabdeckung ist ein Katalysator für neue Interaktionsmöglichkeiten mit unseren Fahrzeugen. Die Integration von nativer Zahlungsfunktionalität in das Fahrerlebnis ermöglicht eine sicherere, Echtzeit-basierte und automatische Nutzung alltäglicher Dienstleistungen wie Parken, Laden von Elektrofahrzeugen, Autowäsche, Tanken und mehr“, sagte Jorge Bento, Chief Executive Officer von Pairpoint. „Wir sind entschlossen, unsere Technologie zu nutzen, um gemeinsam mit unseren Partnern ein starkes Ökosystem aufzubauen, das sowohl die Akzeptanz als auch die Skalierbarkeit vorantreibt“, fügte er hinzu.

    Mit seinen fortschrittlichen Lösungen für die Economy of Things und starken Partnerschaften, die von der Automobil- bis zur Logistikbranche reichen, spielt Pairpoint eine Schlüsselrolle in dieser Transformation. Pairpoint schafft ein umfassendes Ökosystem, das nahtlose und sichere Transaktionen zwischen Fahrzeugen und anderen Geräten ermöglicht. Die „Pay-by-Car“-Lösungen von Pairpoint vereinfachen nicht nur den Zahlungsprozess, indem sie sichere und automatische Zahlungen direkt vom Fahrzeug aus ermöglichen, sondern verbessern auch das tägliche Kundenerlebnis durch die effiziente Verwaltung von Mautgebühren, das Laden von Elektrofahrzeugen und anderen Services. Gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Umsatzgenerierung.

    Damit In-Car-Zahlungen erfolgreich werden, betont die Studie die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Branchen. Automobilhersteller, Telekommunikationsanbieter und Partner sollten kooperieren, um automatisierte Abläufe zu schaffen und sichere Systeme zu entwickeln, die das Risiko von Zahlungsfehlern minimieren.

    Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie hier.
    Die vollständige Studie finden Sie hier.

    Über STL-Partner:
    STL-Partners ist ein führendes Forschungs- und Beratungsunternehmen mit Sitz in London, das sich auf die Telekommunikations- und Technologiebranche konzentriert. STL-Partners unterstützt seine Kunden – von Technologiegiganten und Telekommunikationsunternehmen bis hin zu Start-ups – dabei, innovativ zu sein, zu wachsen und der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein. Weitere Informationen über die Forschungsarbeiten und Dienstleistungen von STL finden Sie unter www.stlpartners.com.

    Über Pairpoint:
    Pairpoint schafft das weltweit größte Ökosystem für die Wirtschaft der Dinge (Economy of Things, EoT), indem es eine sichere digitale Plattform bereitstellt, die es Fahrzeugen, Geräten und Maschinen ermöglicht, autonom und nahtlos miteinander zu interagieren und zu handeln.
    Pairpoint hat seinen Hauptsitz in Großbritannien und Niederlassungen in London und Lissabon und wird durch eine 60-Millionen-Euro-Investition der Vodafone Group und der Sumitomo Group unterstützt.

    Weitere Informationen finden Sie unter http://www.pairpoint.io/.

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
    Karin Luize de Carvalho / Aline Lopes
    E-Mail: pairpoint@fame-creativelab.com

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    fame creative lab
    Frau Aline Lopes de Oliveira
    Burgstraße 27
    60316 Frankfurt
    Deutschland

    fon ..: 069 59 60 82 96
    web ..: http://www.fame-creativelab.com
    email : pairpoint@fame-creativelab.com

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    Frau Aline Lopes de Oliveira
    Burgstraße 27
    60316 Frankfurt

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    email : pairpoint@fame-creativelab.com


  4. Das Warten hat ein Ende, denn „Anstehen war gestern!“

    Oktober 1, 2024 by PM-Ersteller

    Neue Plattform erregt großes Aufsehen im stationären Handel und in der Gastronomie

    BildDerzeit sorgt eine neue Online-Plattform für Furore, besonders im stationären Handel mit Waren und Dienstleistungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die unangenehmen Wartezeiten, die Kunden in Kauf nehmen müssen, wenn sie vor Ort bestimmte Alltagsbesorgungen erledigen möchten.

    Angestanden wird heutzutage fast immer und überall: Ob schon früh am Morgen in der Bäckerei beim Brötchenkauf, im Supermarkt an der Wurst-, Fleisch- und Käsetheke, beim mittäglichen Gang in die Kantine, an der Imbissbude, im „Fast Food“ Restaurant oder an der Eisdiele, ob beim Arzt oder Zahnarzt im Wartezimmer, bei einer öffentlichen Behörde, beim Augenoptiker, am Postschalter, im Waschsalon, im Fahrradgeschäft oder an den Abendkassen der Kino-, Theater- und Konzertveranstalter – eines ist dabei so gut wie immer vorprogrammiert: Wir müssen uns stets ganz hinten in einer Warteschlange einreihen und darauf warten, dass wir „endlich drankommen“.

    „Ich kann es selbst nicht fassen, aber tatsächlich verschwenden wir mindestens ein Jahr unserer wertvollen und begrenzten Lebenszeit damit, auf irgendetwas zu warten“, moniert Eliot Welling von „Kein-Warten.de“. Wir liefern nicht nur einen spürbaren Mehrwert für die Wartenden, sondern wir haben insbesondere auch an die Gewerbetreibenden auf der gegenüberliegenden Seite der Warteschlange gedacht.

    Die teilnehmenden Gewerbetreibenden aus verschiedensten Branchen erhalten auf der Plattform ein eigenes Profil, auf dem nicht nur die aktuelle Wartezeit in Minuten LIVE angezeigt wird, sondern wo sich der Kunde per Smartphone auch gleich ein kostenloses Online-Warteticket während der Öffnungszeiten ziehen kann. Auf einem solchen Ticket steht dann eine ganz konkrete Uhrzeit, wann der Aufruf vor Ort erfolgen wird. Die gewünschte Taktung lässt sich dabei individuell im Backend einstellen.

    Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger wird, sich substanziell noch von seinen Wettbewerbern abzuheben, kommt ein solches Angebot gerade recht. Ein Endkunde der Plattform bestätigt: „Selbstverständlich beeinflusst mich das in meiner Entscheidung, wenn es darum geht, wohin ich gehe. Preise und Produktqualität nehmen sich heutzutage ohnehin nicht mehr viel. Aber eines ist doch vollkommen klar: Wenn ich für meine Currywurst in meiner knapp bemessenen Mittagspause bei ,Imbiss Meier‘ immer 10-15 Minuten anstehen muss und bei ,Curry Schmidt‘ plötzlich überhaupt nicht mehr, weil ich mir da vorher in null Komma nichts so ein Online-Warteticket gezogen habe, ja dann ist doch logisch, zu wem ich gehe.“

    Mehrumsatz für die teilnehmenden Gewerbetreibenden entsteht nicht nur durch die Verdrängung eines regionalen Wettbewerbers mit einem ausschlaggebenden Alleinstellungsmerkmal, das kundenseitig extrem wertgeschätzt wird. Auch längst verlorene Altkunden werden so wieder reaktiviert und Neukunden hinzugewonnen, für die beim sinnlosen Warten genau dasselbe gilt, wie für die Hauptakteure selbst: „Zeit ist Geld!“

    Das Bedienpersonal wird zudem gleichmäßig über den ganzen Tag verteilt ausgelastet. So werden einerseits Fehler reduziert, die früher während der hektischen Stoßzeiten entstanden – eben bedingt durch eine überhastete Massenabfertigung. Und zum anderen gibt es durch „kein-warten.de“ deutlich weniger Leerlaufphasen, in denen die Motivation der Bediensteten häufig gegen einen Nullpunkt driftete, wenn man für längere Zeit nur untätig herumstand.

    Überall dort, wo man anstehen muss, macht der Einsatz der neuen Plattform grundsätzlich Sinn. Selbst bei größeren Veranstaltungen, lassen sich so Besucherströme durch das Eintakten und geordnete Verteilen des Menschenauflaufs besser steuern. Aber auch, wenn es beispielsweise darum geht, wer als Nächstes eine öffentliche Ladestation für sein Elektrofahrzeug benutzen darf oder wer als Nächstes den Billardtisch Nummer 5 im Billard Café bekommt, regelt „kein-warten.de“ sehr geschmeidig die Reihenfolge.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    NADOBUR Software UG (haftungsbeschränkt)
    Herr Eliot Welling
    Mumpferfährstr. 9
    79713 Bad Säckingen
    Deutschland

    fon ..: 015115881533
    web ..: https://kein-warten.de
    email : info@kein-warten.de

    „KEIN-WARTEN.DE“ ist eine Marke der NADOBUR Software UG (haftungsbeschränkt). Das Start-Up-Unternehmen, das im Jahr 2024 eröffnete, machte bereits Furore mit einer bahnbrechenden, völlig neuartigen Online-Terminvergabe-Lösung für Friseurbetriebe und Barbershops. Das Unternehmen arbeitet an einfach anzuwendenden Software-Lösungen, die obendrein sehr preisgünstig angeboten werden und dabei einen tollen Mehrwert liefern. Der Antrieb des Unternehmens besteht darin, aufzuzeigen, dass gute Software-Qualität nicht zwangsläufig einhergehen muss mit horrenden Lizenzgebühren, wenn man sich auf die wesentlichen Kernfunktionalitäten konzentriert und zeitgleich Aufwände einspart für die Implementierung von „netten Spielereien, die im täglichen Gebrauch dann ohnehin kein Mensch verwendet oder wenigstens auch nur ansatzweise eine Wertschätzung erfährt“.

    Pressekontakt:

    NADOBUR Software UG (haftungsbeschränkt)
    Herr Eliot Welling
    Mumpferfährstr. 9
    79713 Bad Säckingen

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    web ..: https://kein-warten.de
    email : info@kein-warten.de


  5. Ehemaliger Tönnies Schweinemäster wegen Tierquälerei zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt

    Oktober 1, 2024 by PM-Ersteller

    Bildmaterial zeigte Gesetzesbrüche

    BildIm Sommer 2023 veröffentliche ANINOVA e.V. (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Rees, Kreis Kleve (NRW). Die Videoaufnahmen, die teilweise mit versteckter Kamera entstanden sind, zeigten kranke, verletzte und blutende Schweine. Den Tieren wurde nicht geholfen. Der Hauptvorwurf war allerdings, dass der Landwirt bewusst Schweine in einen Zwischengang ohne Futter und Wasser gesperrt hatte. „Die Tiere sind dort qualvoll verhungert und verdurstet. Das war offenbar günstiger, als die Schweine tierärztlich behandeln zu lassen“, empört sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom ANINOVA. Damals hatte die Tierrechtsorganisation auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve (AZ 303 Js 491/22) erstattet, diese hat u.a. auf Grund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl erlassen. Das Amtsgericht Emmerich verurteilte den Schweinemäster, der bis zu der Veröffentlichung der Videoaufnahmen an Tönnies geliefert hatte, zu sechs Monaten auf Bewährung. „Wir sind zufrieden mit der Verurteilung, auch wenn wir uns eine höhere Strafe gewünscht hätten“, so Peifer. Mehr Informationen hier.

    Vor mehr als einem Jahr hatte ANINOVA (damals noch unter dem alten Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Rees, Kreis Kleve (NRW) veröffentlicht. Die Bildaufnahmen zeigten Schweine, die in einer Mastanlage zusammengepfercht wurden. Die Haltung erfolgt auf Spaltenböden, einen Auslauf gab es nicht. Gleich mehrfach hatte ein Recherche-Team in der Stallung mit rund 1.000 Tieren die dortigen Zustände dokumentiert. Immer wieder zeigte sich das gleiche, grausame Bild: kranke, verletzte und blutende Schweine. Vereinzelte Tiere hatten Handballen-große Abszesse, andere Nabelbrüche. Weitere Schweine hatten einen auffällig starken, aufgeblähten Bauch, sie litten vermutlich an einem parasitären Befall. Eine tierärztliche Behandlung der Schweine erfolgte nicht. Der Hauptvorwurf war aber, dass der Landwirt kranke und verletzte Schweine in einem Gang separiert hat, wo die Tiere weder Zugang zu Wasser noch Futter hatten. Die Tiere sind dort qualvoll verhungert und verdurstetet. Auf den Aufnahmen der versteckten Kameras ist zu sehen, wie der Landwirt an den Tieren im Zwischengang vorbeigeht. „Wie skrupellos muss man sein, wenn man Tieren noch nicht einmal Wasser und Futter gibt und ihnen dann noch beim Sterben zuschaut? Diese Tiere müssen Höllenqualen erlitten haben“, so Peifer.

    Die Videoaufnahmen wurden im Juli 2022 erstellt. Das zuständige Veterinäramt wurde damals unmittelbar informiert, nach detaillierter Sichtung und Ausarbeitung wurde bei der Staatsanwaltschaft Kleve im August 2022 eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat umfangreich ermittelt (AZ 303 Js 491/22). So fand eine Durchsuchung der Schweinemast statt. Zudem hatte auch das Veterinäramt eine Strafanzeige erstattet. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Strafbefehl gestellt und das Amtsgericht Emmerich hat den Schweinemäster zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde dem Landwirt auferlegt, einen Geldbetrag an die Staatskasse zu zahlen. Auch muss er die Gerichtskosten tragen. „Wir decken immer wieder Tierquälerei und Gesetzesverstöße im Bereich der Massentierhaltung auf, meist werden die Verfahren eingestellt, daher zeigen wir uns zufrieden mit Verurteilung“, so Peifer.

    Die Veröffentlichung der Bilder hatte bereits letztes Jahr Folgen für den Landwirt. So hat Tönnies die Abnahme der Tiere gestoppt und das QS Kontrollsystem hat den Betrieb gesperrt. Dadurch ist es dem Landwirt nicht mehr möglich, an (andere) große Schlachtunternehmen wie z.B. Westfleisch oder VION zu liefern. Auch bekannte Supermärkte wie EDEKA, LIDL, ALDI Süd und Nord und Kaufland teilten auf Nachfrage mit, dass sie kein Fleisch aus dem Skandalbetrieb mehr verkaufen würden.

    Als eine Art Rache hat der Schweinmäster das ANINOVA Team wegen Hausfriedensbruch angezeigt. „Wir kennen das schon. Bei fast jeder Aufdeckung bekommen wir eine Anzeige, doch am Ende werden die immer eingestellt“, so Peifer.

    Peifer und seinem Team ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen von Tierquälerei nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Peifer, der abschließend auf das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de hinweist. Auf der Website haben ANINOVA und andere Tierrechtsorganisationen alle Tierschutzaufdeckungen der letzten Jahre zusammengetragen.

    ANINOVA empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.

    Weitere Informationen hier.

    Bildmaterial kann angefordert werden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin
    Deutschland

    fon ..: 02241-261549-2
    fax ..: 02241-261549-1
    web ..: http://www.aninova.org
    email : Presse@aninova.org

    Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

    Pressekontakt:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin

    fon ..: 02241-261549-2
    web ..: http://www.aninova.org
    email : Presse@aninova.org